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Mannheim begrüßt neue Reformüberlegungen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Stadt Mannheim begrüßt neue Überlegungen zu Reform der Gemeindefinanzen – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat in einem Gespräch mit Spitzenvertretern des Deutschen Städtetags bekannt gegeben, dass die Kommunen auch weiterhin Gewerbesteuern erheben können. Diese neue Haltung hatte Schäuble bereits bei seinem Besuch in Mannheim am 20. September Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und dem Ersten Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht signalisiert.

Kämmerer Specht begrüßt die neue Linie des Bundesministeriums der Finanzen: „Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuer der Städte und Gemeinden. Wir haben uns auf verschiedenen Ebenen dafür eingesetzt, diese für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben unverzichtbare Einnahmequelle auch in Zukunft zu erhalten.“ Specht ist für Mannheim Mitglied im Finanzausschuss sowie im Arbeitskreis Steuerreform des Deutschen Städtetags, der der Gemeindefinanzkommission zuarbeitet.

Die Gewerbesteuern haben in Mannheim in den letzten Jahren zwischen 30 und 50 Prozent der städtischen Gesamteinnahmen ausgemacht. „Die starken Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen erschweren natürlich die mittelfristige kommunale Finanzplanung“, erläutert Specht, „Das ist aber kein Grund, diese Steuer gleich komplett abzuschaffen.“ Besser sei es, wie jetzt auch vom Bundesfinanzminister vorgeschlagen, die so genannten ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer zu erhalten. Auch die vorgesehene Einschränkung bei der Verrechnung hoher Verlustvorträge bei Körperschaften sowie bei der Verrechnungsmöglichkeit ausländischer Verluste sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Der Kämmerer begrüßt auch die grundsätzliche Bereitschaft Schäubles, die Kommunen bei den Sozialausgaben zu entlasten: „Die stetig steigenden Sozialausgaben verringern zunehmend die finanziellen Spielräume und drohen, die Kommunen langfristig zu erdrücken.“ Schäuble hat daher vorgeschlagen, die Grundsicherung im Alter zukünftig durch den Bund zu finanzieren. Dieser Schritt würde Minderausgaben von etwa 4 Milliarden Euro bei den Kommunen bedeuten.

Den neuen Vorschlag des Bundesfinanzministers, den Städten und Gemeinden unabhängig von der Gewerbesteuerdiskussion einen Zuschlag auf den kommunalen Anteil der Einkommensteuer zu ermöglichen, hält Specht für eine weitere Option, die kommunalen Einnahmen zu stabilisieren: „Wie werden dieses Zuschlagsrecht gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden aber vor einer Entscheidung sehr sorgfältig prüfen, da dabei auch regionale Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Eventuelle Zuschläge zur Einkommensteuer sind ohne weitreichende Abstimmung aller Gemeinden in der Metropolregion nicht zielführend.“

Bei dem Gespräch hat der Bundesfinanzminister erneut bekräftigt, dass Veränderungen bei der Gemeindefinanzierung nur mit Zustimmung der Kommunen sinnvoll seien und eine Lösung einnahme- und ausgabeseitige Maßnahmen umfassen müsse.

 

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