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Neustadt – Tipps für Ferienjobs

Neustadt/Metropolregion Rhein-Neckar-IG BAU: Tipps für Schüler und Studenten aus Neustadt/Weinstraße„Sommer-Job-Saison“: Ü15 darf per Ferienjob das Taschengeld aufbessern

Für Fitness, Fast-Food, Fantasy-Filme das Taschengeld aufbessern: Viele Schüler in Neustadt an der Weinstraße nutzen die großen Ferien, um sich ein paar Extra-Wünsche zu erfüllen. Wer älter als 15 Jahre ist, darf sich Ferien-Euros dazuverdienen. Darauf hat der IG-BAU-Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz zum Start der „Sommer-Job-Saison“ hingewiesen. Allerdings seien Ferienjobs in diesem Jahr eher rar. „Viele Unternehmen sind durch die Krise noch damit beschäftigt, Kurzarbeit abzubauen. Wer als Schüler oder Student im Sommer arbeiten möchte, sollte wissen, dass Ferienjobs oft an der Arbeitsagentur vorbei vermittelt werden. Am besten ist es, auf eigene Faust bei Firmen nachzufragen, ob sie eine ‚Sommer-Verstärkung’ brauchen“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, Ernst Selinger.

Wer sich auf die Ferienjob-Suche macht, sollte darauf achten, dass das sauer verdiente Geld im Portemonnaie und nicht gleich beim Finanzamt landet. Die IG BAU rät Schülern und Studenten, ein paar Vorschriften im Auge zu behalten: Ein Ferienjob ist nur bis zu einem Monatsverdienst von 849 Euro steuerfrei. Für alles, was darüber liegt, müssen die Jugendlichen Lohnsteuer zahlen. Diese bekommen sie aber in der Regel durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

„Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fallen beim Ferienjob nicht an. Die müssen erst ab dem 51. Arbeitstag im Jahr abgeführt werden“, erklärt Ernst Selinger. Noch wichtig für die Eltern: Wenn volljährige Schüler mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, gibt es kein Kindergeld. Wer in Sachen Ferienjob noch Fragen rund um die Steuer hat, kann sich direkt ans Finanzamt wenden oder einen Link-Tipp der IG BAU im Internet anklicken: www.verwaltung.bayern.de/Anlage1609800/AushilfsarbeitvonSchuelernundStudenten.pdf

Für Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, lohnt sich der Ferienjob in diesem Sommer zum ersten Mal richtig: Sie können in den Schulferien vier Wochen lang bis zu 1.200 Euro im Jahr verdienen, ohne befürchten zu müssen, dass dieses Geld mit dem Sozial- oder Kindergeld, das ihre Eltern bekommen, verrechnet wird. Bislang lag diese Grenze bei nur 100 Euro.

Ferienjobber sollten auch in Sachen Arbeitsschutz ein paar Regeln beachten. Denn, so die IG BAU, nicht alle Arbeitsplätze sind für Jugendliche geeignet: „Große Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm sind tabu. Und auch an Maschinen zum Sägen, Fräsen oder Pressen haben Jugendliche nichts zu suchen“, sagt Ernst Selinger. Auch Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Substanzen hantiert werde, kämen für Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Frage.

Zudem gelte für die unter 18-Jährigen ein Arbeitszeitlimit. „Acht Stunden am Tag, vierzig Stunden in der Woche – dann ist Schluss“, so der IG-BAU-Bezirksvorsitzende. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens dürften Jugendliche nur ausnahmsweise arbeiten, etwa in Bäckereien, auf Bauernhöfen, in Gaststätten oder bei Schaustellern. Die Wochenenden seien in der Regel auch in den Ferien „malochefreie Zeit“: „Ganz auf das Freibad verzichten sollen die Jugendlichen schließlich auch nicht“, sagt Ernst Selinger.

Sollte beim Ferienjob einmal ein Unfall passieren, sind die Jugendlichen, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, gesetzlich versichert. „Beiträge an die Berufsgenossenschaften müssen sie nicht bezahlen. Ferienjobs sind über den Arbeitgeber angemeldet“, so der IG-BAU-Bezirksvorsitzende. Der Versicherungsschutz besteht übrigens unabhängig vom Lohn. Auch unbezahlte Praktikanten sind vom ersten Arbeitstag an versichert – im Betrieb, auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.

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