Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol zur Weinkerwe Arzheim – Die Ordnungs- und Umweltabteilung der Stadt Landau hat zur bevorstehenden Weinkerwe Arzheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum.
Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen der Weinkerwe Arzheim. Im Veranstaltungsbereich werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitnahmeverbot hinweisen. Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer vom Freitag, 25. Juni 2010, 20 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 29. Juni 2010, 3 Uhr.
In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.