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Frankenthal – Reviermeldungen

Frankenthal – Schaufensterscheibe beschädigt

Zwischen Samstag, 05.06.2010, 18.00 Uhr und Montag, 07.06.2010, 19.00 Uhr, beschädigte ein noch unbekannter Täter eine Schaufensterscheibe eines Lebensmittelmarkts in der Hans-Kopp-Straße. An der Scheibe, die links vom Markteingang liegt, entstand Sachschaden von ca. 2.000 Euro.

Frankenthal – Autospiegel entwendet

Ein unbekannter Täter entwendete am Sonntag, 06.06.2010, zwischen 10.00 Uhr und 19.30 Uhr, den linken elektrisch verstellbaren Außenspiegel eines grauen Pkw Ford Galaxy, der auf dem Jahnplatz abgestellt war. Der Schaden beläuft sich auf ca. 250 Euro.

Fußgönheim – Geldbörse aus Pkw entwendet

Am Mittwoch, 09.06.2010, zwischen 13.30 Uhr und 13.35 Uhr, entwendete ein noch unbekannter Täter aus einem grünen Pkw Ford Mondeo, der vor dem Anwesen Hauptstr.59 abgestellt war, eine Geldbörse. Die Geschädigte hatte ihre offenstehende Handtasche auf dem Beifahrersitz abgestellt, wobei der Täter vermutlich über die nicht komplett verschlossene Beifahrertürscheibe hinweg in die Tasche greifen konnte. In der Geldbörse befanden sich neben ca. 90 Euro Bargeld, die EC-Karte, der Personalausweis und der Führerschein der Geschädigten. Sachdienliche Hinweise zu den vorstehenden Beiträgen erbitten die Polizeiinspektion Frankenthal, Tel.-Nr.: 06233/3130 und die Polizeiwache Maxdorf, Tel.-Nr.: 06237/934100.

Frankenthal – Alkoholisierter Autofahrer fährt auf haltenden Pkw auf; zwei leicht verletzte Fahrzeuginsassen

Am Mittwoch, 09.06.2010, ereignete sich gegen 18.30 Uhr vor der Kreuzung L 523/ Wormser Straße/Industriestraße/Wilhelm-Hauff-Straße im stadteinwärts fließenden Verkehr, aus Richtung Bobenheim-Roxheim und BAB A6 kommend, ein Auffahrunfall, bei dem zwei Fahrzeuginsassen leicht verletzt wurden. Dabei entstand Sachschaden von rund 7.000 Euro.

Zur Unfallzeit mussten vor der auf Rotlicht stehenden Ampel der Kreuzung mehrere Fahrzeuge anhalten. Ein 57jähriger Toyota-Fahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis reagierte dabei vermutlich infolge übermäßigen Alkoholgenusses zu spät und fuhr ins Heck der vor ihm haltenden VW Jetta-Fahrerin. Die schwangere 22jährige Jetta-Fahrerin und ihr 28jähriger Beifahrer klagten nach dem Aufprall über Schmerzen und wollten eigenverantwortlich einen Arzt aufsuchen.

Bei der Unfallaufnahme wurde beim Unfallverursacher deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Da der von ihm freiwillig durchgeführte Alcotest einen Wert von 2,98 Promille ergab, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Führerschein des Beschuldigten wurde sichergestellt und mit einer Unfallanzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

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