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Ludwigshafen – Neuer Mietspiegel wird erstellt

Ludwigshafen / Metropolregion rheinneckar – Neuer Mietspiegel wird erstellt: Befragung startet Anfang Mai

Nachdem seit der Erstellung des letzten Mietspiegels vier Jahre vergangen sind, werden im Mai wieder die aktuellen Mietpreise durch die Stadtverwaltung Ludwigshafen erhoben. In einer repräsentativen Stichprobe werden 6 000 Ludwigshafener Haushalte angeschrieben und über die im April dieses Jahres zu zahlende Miete und Nebenkosten befragt. Eigentümer von eigengenutzten Wohnungen wurden bei der Ziehung der Stichprobe so weit wie mög-lich ausgespart. Ebenfalls wurden Sozialwohnungen nicht berücksichtigt, da der Mietspiegel nur für den frei finanzierten Wohnungsbau gilt. Befragt werden gleichermaßen Mieter und Vermieter. Der Mietspiegel dient als Entscheidungshilfe und Kalkulationsgrundlage für Investitionen im kommunalen und privaten Wohnungsbau. Mietstreitigkeiten können durch einen Blick in den Mietspiegel schneller beigelegt werden, und die streitenden Parteien können sich gerichtliche Aus-einandersetzungen ersparen. Der Ludwigshafener Mietspiegel wird seit vielen Jahren von den Interessenvereinigungen von Mietern und Eigentümern unterstützt und förmlich anerkannt. Durch die Anerkennung wird der Mietspiegel zum “qualifizierten Mietspiegel”. Die Bedeutung der Erhebung stellt auch Sozialdezernent Wolfgang van Vliet in seinem Anschreiben an die ausgesuchten Haushalte besonders heraus, erspart der Mietspiegel doch oftmals den Gang zum Gericht und ist Orientierungshilfe bei der Suche oder Vermietung einer Wo-hnung. “Die Lage auf dem Ludwigshafener Wohnungsmarkt ist zurzeit vergleichsweise entspannt. Wie sich in einer solchen Situation die Mieten auf den einzelnen Teilmärkten, für kleine und große, neue und alte, einfache und komfortable Wohnungen entwickelt haben, möchten wir jetzt feststellen. Der Mietspiegel hat aber auch Bedeutung über Ludwigshafen hinaus. Obwohl die ermittelten Mieten grundsätzlich nur für Ludwigshafener Gebiet Gültigkeit besitzen, wird der Ludwigshafener Mietspiegel auch von den umliegenden Gemeinden angewendet”, unterstreicht van Vliet die Bedeutung des Mietspiegels.

Ende 2009 gab es in Ludwigshafen 60 000 Mietwohnungen, darunter noch 6 500 der Zweckbindung unterliegende Sozialwohnungen. Für die rund 53 000 frei finanzierten Mietwohnungen gibt der Mietspiegel Aus-kunft über die Höhe der Miete, die üblicherweise in Ludwigshafen für Wohnungen gleicher Art und Ausstattung gezahlt wird. Bei den im Lud-wigshafener Mietspiegel aufgeführten ortsüblichen Vergleichsmieten handelt es sich um so genannte “Nettokaltmieten”, also die Mieten, die man für einen Quadratmeter Wohnraum ohne jegliche Nebenkosten zahlen muss. Der Fragebogen umfasst auf zwei Seiten insgesamt 23 Fragen beziehungsweise Fragenkomplexe, die dazu dienen, die exakte Miete für einen bestimmten Wohnungstyp zu ermitteln, sowie eine Aussage über die in Ludwigshafen übliche Wohnungsausstattung treffen zu können. Neben der im April gezahlten Miete und den Nebenkosten sowie einigen allgemeinen Angaben zum Gebäude werden zur Wohnung rund 50 Ausstattungsmerkmale abgefragt. Zusammen mit Fragen zur Wärmedämmung des Gebäudes und den Angaben zu Kosten für Hei-zung und Warmwasser will man herausfinden, inwieweit ein Zusammenhang zur Miethöhe besteht. Neu bei der Vermieterbefragung sind Fragen zu Angaben aus dem Gebäude-Energiepass. Auch wenn der Fragebogen auf den ersten Blick sehr umfangreich er-scheint, ist er doch in wenigen Minuten zu beantworten. Mit Hilfe des abgeschlossenen Mietvertrags sowie eventuellen Nachfolgeverträgen und der letzten Nebenkostenabrechnung geht auch die Beantwortung der Fragen zur Miete und Nebenkosten schnell von der Hand. Sollten dennoch Probleme mit der Beantwortung der Fragen auftauchen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne behilflich. Die persönlichen Ansprechpartner sind jeweils rechts oben im Anschreiben und Fragebogen eingedruckt. Angst vor Missbrauch der Angaben braucht niemand zu haben. Auf die Einhaltung des Datenschutzes wird streng geachtet. Das Verfahren der Mietenerhebung ist seit 1993 bei der Stadtverwaltung gängige Praxis und beim behördlichen Datenschutzbeauftragten angemeldet.

Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Der ausgefüllte Fragebo-gen, der an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden soll, enthält weder Namen noch Anschrift. Die Fragebogen werden anonym ausgewertet. Wer sich an der Erhebung beteiligt und die laufende Nummer aus dem Anschreiben auf den Fragebogen überträgt, erhält als Ausgleich und Dank für seine Bemühungen den aktuellen Mietspiegel nach Erscheinen voraussichtlich im Oktober dieses Jahres kostenlos von der Stadtverwaltung zugestellt. Für alle anderen Interessenten ist der Mietspiegel nach Veröffentlichung bei allen Bürgerservicestellen, den Büros der Ortsvorsteher und im Rathaus oder als PDF-Dokument für fünf Euro erhältlich. Zum Preis von sieben Euro wird der Mietspiegel auch zugestellt.
 

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