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Neustadt – Faber-Kleinknecht neue VG-Präsidentin

Neustadt an der Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Amtswechsel am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße – Elisabeth Faber-Kleinknecht ist neue Präsidentin des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Justizminister Heinz Georg Bamberger überreichte heute in Mainz die Ernennungsurkunde an Faber-Kleinknecht.

“Ich gratuliere Elisabeth Faber-Kleinknecht herzlich zu ihrem neuen Amt. Gestaltungskraft und Organisationsfähigkeit sowie eine außerordentliche fachliche und soziale Kompetenz zeichnen Frau Faber-Kleinknecht aus. Ich wünsche Ihnen bei Ihrer neuen Aufgabe viel Freude und gutes Gelingen”, so Bamberger.

Gleichzeitig überreichte Bamberger der Amtsvorgängerin, Charlotte Sünner, die Ruhestandsurkunde. “Ich darf Ihnen herzlich danken für Ihre Tätigkeiten in der rheinland-pfälzischen Justiz. Alle Aufgaben, die sich Ihnen stellten, haben Sie vorbildlich erfüllt. Das lag an Ihrer Kompetenz und Erfahrung. Sie haben sich hohes Ansehen und großes Vertrauen bei den Kolleginnen und Kollegen wie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erworben. Sie übergeben ein gut geführtes Haus. Dafür ganz herzlichen Dank”, hob Bamberger hervor.

 

Information:

Elisabeth Faber-Kleinknecht trat 1981 in die rheinland-pfälzischen Justizdienst als Richterin am Verwaltungsgericht Mainz ein. Faber-Kleinknecht wurde 1997 zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Mainz ernannt. Weitere berufliche Stationen führten Sie zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dem Verwaltungsgericht Koblenz sowie 2005 an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Seit Ende 2005 ist sie als Richterin am Verwaltungsgericht Mainz tätig.

Dr. Charlotte Sünner trat 1973 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. 1976 wurde Sünner als Richterin auf Lebenszeit bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ernannt. Sie wurde 1996 Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts und 2000 dann Präsidentin. Sie war damit die erste Frau in Rheinland-Pfalz, die ein Verwaltungsgericht leitete.
 

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