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Schifferstadter Haushalt mit Auflagen genehmigt

Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Haushalt der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2010 mit Auflagen genehmigt.

Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt hat am 26. November 2009 einen Haushalt für das Jahr 2010 beschlossen, der eine Neuverschuldung von 5.376.370 € vorsah. Demnach schloss der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von 3.335.494 € bei einem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 29.287.932 € Die Steuersätze und Beiträge blieben unverändert, lediglich die Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtung wurden angepasst:

Das Eigenkapital der Stadt wird sich nach diesem Plan um weitere 2 Mio € vermindern

Mit Schreiben vom 02.02.2010 hatte die Kommunalaufsicht u. a. wegen des Fehlbetrags im Ergebnis- und Finanzhaushalt Rechtsbedenken gegen die Haushaltssatzung 2010 erhoben und deren Bekanntmachung vorläufig untersagt. Sie forderte, über weitere Einnahmeverbesserungen zu beschließen oder Ausgabesperren vorzusehen. Der Stadtrat hat deshalb in der Sitzung am 25.02.2010 u. a. beschlossen, Verschieden Investitionsmaßnahmen zu verschieben, die Ansätze für Auszahlungen für Unterhaltungsmaßnahmen zu sperren, auf die Besetzung einer Stelle vorerst zu verzichten und übertragene Auszahlungsmittel aus dem Vorjahr nicht in Anspruch zu nehmen. Im Ergebnis wird damit der geplante Fehlbedarf vermindert und der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen um ca. 623 T€ reduziert. Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis hat nun mit Schreiben vom 18. März 2010 mitgeteilt, dass sie diesen Haushalt nur unter der Bedingung genehmigt, dass die Neuverschuldung 2.981.370 € nicht übersteigt. Sie forderte weiter: „im laufenden Haushaltsvollzug durch äußerste Sparsamkeit die geplanten Fehlbeträge … zu verringern.“

Der Haushaltsplan für 2010 liegt in der Zeit vom 12. April 2010 bis einschließlich 20. April 2010 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

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