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Heidelberg – Winterdienst gut gerüstet

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Wenn im Wetterbericht der erste Schneefall angekündigt wird, ist der städtische Winterdienst vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg schon bestens gerüstet. Die städtischen Streumittellager sind wieder aufgefüllt und die Maschinen betriebsbereit.
Offiziell beginnt die Winterdienstbereitschaft am 12. November und endet am 1. April. Bei Schnee und Glatteis startet der Winterdienst um vier Uhr morgens und dauert bis 22 Uhr. Anschließend beginnt der Notdienst, der bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis 4 Uhr für freie Straßen sorgt.
Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern und Schulen sowie zu Gewerbegebieten und die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die wichtigen und verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen besteht für die Stadt keine Räum- und Streupflicht. Trotzdem befreien die städtischen Mitarbeiter nach und nach alle Straßen von Schnee und Eis. An besonders kritischen Stellen sind die Streugutkisten zur Selbsthilfe wieder gefüllt. Das Streusalz darf nur für glatte Straßen verwendet werden.
Um die Umwelt zu schonen, wird auf den Gehwegen der Schnee geräumt, danach Splitt oder Sand gestreut. Nur in Steillagen oder am Hang ist ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand erlaubt, mit maximal einem Drittel Salzanteil. Auf den Straßen jedoch ist Salz notwendig. Damit das Salz auf der Straße liegen bleibt, wird es mit flüssiger Calciumchloridlauge angefeuchtet. Die Schmelzwirkung des Feuchtsalzes ist deutlich besser als die des Trockensalzes.
Für die Gehwege sind die Anlieger/-innen zuständig:
Gehwege müssen gemäß der Satzung der Stadt Heidelberg werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 21 Uhr abends.
Der Schnee sollte an den Gehwegrand oder, wenn der Platz nicht ausreicht, an den Straßenrand geschoben werden. Der Weg über die Straße muss jedoch gefahrlos gewährleistet bleiben. Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Bestreuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden. Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand verwendet werden, mit maximal einem Drittel Salzanteil. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.

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