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Südl. Weinstraße – Fördermittel für Hauseigentümer

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar / Mainz – Bauen, Kaufen, Modernisieren in Rheinland-Pfalz – So kommen Hauseigentümer an die Fördermittel
Wer Wohneigentum bilden oder sein Haus oder seine Wohnung nach neuestem ökologischen Standard modernisieren möchte, sollte sich über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Bauherren bei ihren Vorhaben. Die Landesförderung kann mit den Bundesmitteln kombiniert werden.
Den Kauf oder Bau von Wohneigentum und Modernisierungsvorhaben am selbst genutzten Wohneigentum mit Kosten über 10.000 Euro fördert das Land mit zinsverbilligten Darlehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Höhe des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Die erste Anlaufstelle ist die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung, bei der zunächst eine ausführliche Beratung erfolgt. Zur Beantragung des Darlehens bei der Hausbank stellt die Kreis- oder Stadtverwaltung eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie aus, welche Grundlage für den Antrag bei der Hausbank ist. Gemeinsam mit der Hausbank wird das Förderdarlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt. Wird ein Mietobjekt modernisiert, beantragt der Bauherr das Darlehen direkt über die Hausbank bei der LTH.
Bei Investitionskosten zwischen 2.000 und 10.000 Euro stellt das Land Zuschüsse bereit. Maßgeblich ist auch hier wieder die Höhe des jährlichen Einkommens, sofern selbst genutztes Wohneigentum modernisiert wird. Handelt es sich um ein Mietobjekt, müssen nach Abschluss der Arbeiten bestimmte Anfangsmieten eingehalten werden. Beratung, Antrag und Förderzusage – bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung erhält der Kunde alles aus einer Hand. Den Zuschuss zahlt die LTH aus. Die maximale Zuschussförderung pro Jahr und Förderempfänger beträgt 2.500 Euro.
Ausführliche Informationen finden Interessenten auf der Internetseite der LTH unter www.lth-rlp.de.  Dort können auch Publikationen zu den verschiedenen Programmen sowie Merkblätter und Formulare heruntergeladen werden.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth@lth-rlp.de, oder bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiter, Frau Martina Jung, Tel.: 06341 940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de. Herr Hans Zorn, Tel.: 06341 940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de

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