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Mannheimer Corporate Governance Kodex betritt Neuland

Mannheim /Metropolregion Rhein-Neckar – Strategische Steuerung erstmals als relevante Vorgabe bei der Führung öffentlicher Unternehmen verankert
 
Als eine der ersten Städte in Deutschland verabschiedet Mannheim eigene Leitlinien zur guten Unternehmensführung, den sogenannten Mannheimer Corporate Governance Kodex. Die Besonderheit dieses Regelwerks ist, dass die Steuerung der Wirtschaftsunternehmen, an den die Kommune beteiligt ist, nach strategischen Zielvorgaben erfolgt und auch der Prozess geregelt wird, mit dem die Umsetzung sicher gestellt wird. Im Gegensatz zum Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen wird hierbei von der Prämisse ausgegangen, dass für die Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen neben dem wirtschaftlichen Erfolg die Gemeinwohlorientierung von grundlegender Bedeutung ist. Ein derart konkret und transparent ausformulierter Steuerungsprozess findet sich bisher in keinem der wenigen existierenden öffentlichen Corporate Governance Kodizes – der Mannheimer Kodex setzt hiermit einen neuen Maßstab für kommunales Beteiligungsmanagement. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz verweist auf die Bedeutung der übergreifenden Thematik, mit der sich auch der Deutsche Städtetag seit geraumer Zeit beschäftigt: „Das mit dem Mannheimer Corporate Governance Kodex vorgelegte Steuerungssystem über Gesellschafterziele und eine strategische Entwicklungsplanung ist geeignet, das oft beklagte „Strategiedefizit“ gegenüber öffentlichen Unternehmen zu beseitigen. Mit dem beschriebenen Prozess gelingt es, die Beteiligungen im Sinne der Gesamtstrategie der Kommune auszurichten und zu steuern.“
 
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen definierter Prozesse
 
Für jedes kommunale Unternehmen werden künftig Gesellschafterziele formuliert, die sich sowohl an den strategischen Basiszielen der Gesellschaft (Ziele der Daseinsvorsorge; öffentlicher Auftrag) als auch an der Gesamtstrategie der Stadt Mannheim und den hierin formulierten sieben Entwicklungszielen orientieren. Die darauf aufbauende strategische Entwicklungsplanung beschreibt, mit welchen Maßnahmen mittelfristig die Gesellschafterziele erreicht werden sollen. „Als Beispiel kann man das Klinikum Mannheim heranziehen: dieses Unternehmen ist für die erstklassige medizinische Versorgung der Bevölkerung wichtig und leistet zugleich, als einer der größten Arbeitgeber der Stadt, einen erheblichen Beitrag zu unserem Ziel „Talente binden und gewinnen“ so der Oberbürgermeister. Aufbau und Form der strategischen Entwicklungsplanung werden seitens der Stadt Mannheim normiert. Gesellschafterziele und strategische Entwicklungsplanung sind vom Gemeinderat der Stadt Mannheim zu beschließen: Mit diesen Instrumenten gewinnt der Gemeinderat einen direkten und bestimmenden Einfluss auf die strategische Ausrichtung der städtischen Beteiligungen, den es in dieser Form bisher nicht gibt. Da die strategische Entwicklungsplanung bindende Grundlage für die jährliche Wirtschaftsplanung des Unternehmens, die Mittelfristplanungen sowie die Zielvereinbarung mit den Geschäftsführungen sein soll, ist sie zusätzlich auch im (kommunal besetzten) Aufsichtsrat des Unternehmens zu verabschieden.
 
Einzelheiten und die Verpflichtung zur Entsprechung der Leitlinien formal geregelt
 
Darüber hinaus legt der Mannheimer Kodex die Zuständigkeiten und Arbeitsweisen der verschiedenen Organe fest. Er enthält Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Mitgliedern des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung, beschreibt die Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder zur fachlichen Fort- und Weiterbildung und enthält die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder der Geschäftsführung sowie die Bestimmung, dass kein ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat des betreffenden Unternehmens gewählt werden soll -eine in der Privatwirtschaft höchst umstrittene Praxis, die auch nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex möglichst vermieden werden soll.
 
Mit der Verpflichtung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zur jährlichen Abgabe der „Entsprechenserklärung“ wird sicher gestellt, dass der Mannheimer Corporate Governance Kodex kein „Papiertiger“ ist. Anlehnung an den Deutschen Kodex muss hierbei im Rahmen des Jahresabschlusses offen gelegt und begründet werden, ob und warum im abgelaufenen Geschäftsjahr von den verpflichtenden Regelungen des Kodex abgewichen wurde.
 
Beteiligungshandbuch für Mannheim schafft klaren organisatorische Rahmen
 
Zusätzlich zu dem Mannheimer Corporate Governance Kodex wird ein umfassendes Handbuch zur Beteiligungssteuerung der Stadt Mannheim entwickelt, die gesamte Beteiligungssteuerung mit den Zuständigkeiten ausführlich erläutert und konkretisiert.
 
Die Beteiligungssteuerung der Stadt Mannheim ruht künftig auf drei Säulen: dem strategischen Beteiligungsmanagement im Bereich des Oberbürgermeisters, dem Fachcontrolling in den einzelnen Dezernaten sowie dem zentralen Beteiligungscontrolling im Dezernat des Finanz- und Vermögensbürgermeisters. Das Beteiligungshandbuch bildet für die drei Bereiche die Basis für eine koordinierte und zielgerichtete Vorgehensweise in der Beteiligungssteuerung.
 
Das zentrale Beteiligungscontrolling übernimmt hierbei die Funktion eines internen Dienstleisters in einer Entscheidungs- und Führungsunterstützung für den Oberbürgermeister und die Fachdezernenten. Dem Beteiligungscontrolling ist die Auswertung von Wirtschaftsplänen, Quartalsberichten, Risikoberichten, Jahresabschlüssen und mittelfristigen Planungen im Wege der Mandatsbetreuung dauerhaft übertragen. Außerdem hat das Beteiligungscontrolling die Federführung bei der Erarbeitung von Standards und Richtlinien für die Steuerung der Beteiligung, insbesondere im Vertrags- und Berichtswesen.
 
„Mit diesem Aufgabenzuschnitt baut die Stadt Mannheim ein Kompetenzzentrum für alle beteiligungsrelevanten Sachverhalte auf und unterstützt die Stadtspitze, insbesondere die Fachbürgermeister bei Entscheidungen in den Beteiligungen,“ erläutert Mannheims Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht die Bedeutung der Aufgaben des Beteiligungscontrollings.
 
Die Fachdezernate selbst tragen die Verantwortung für die ihnen mit dem Dezernatsverteilungsplan zugewiesenen Beteiligungen. Die Fachdezernate betreuen die Beteiligung aufgrund dieser besonderen inhaltlichen Zuständigkeiten. Daher ist der jeweilige Fachdezernent grundsätzlich Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft, wenn nicht der Oberbürgermeister das der Stadt zustehende Mandat selbst wahrnimmt.
 
Neu vorgesehen ist auch die Einbeziehung von Gemeinderäten in die Mandatsbetreuung. Diese sollen durch die Verwaltung Hinweise zu den Aufsichtsratsunterlagen erhalten. Gestartet werden soll zunächst mit Kommentierungen zu den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen.
 
Hintergrund Verwaltungsmodernisierung
 
Die Stadt Mannheim ist mit 325.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg sowie das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der 3,4 Mio. Einwohner zählenden europäischen Metropolregionen Rhein-Neckar. Das Beteiligungsportfolio umfasst insgesamt 191 Beteiligungen, hiervon sind über 60 Beteiligungen Mehrheitsbeteiligungen bis zur 3. Beteiligungsebene. Das Portfolio reicht von dem einzig börsennotierten deutschen Stadtwerkkonzern der MVV Energie AG mit Beteiligung an weiteren Stadtwerken und ausländischen Unternehmen, über eine kommunale Universitätsklinikum GmbH, bis zu den „klassischen“ Beteiligungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. Wohnungsbaugesellschaft und städtische Nahverkehrsunternehmen.
 
Mit dem Wechsel in der Verwaltungsspitze hat sich die Quadratestadt einen umfassenden Verwaltungsumbauprozess verordnet. Ein zentrales Thema in dem als Change² genannten Veränderungsprozess ist die Neuorganisation des gesamten Beteiligungsmanagements mit zwei Projekten. Die strategische Ausrichtung mit einem Corporate Governance-Kodex sowie neue Instrumente der strategischen Steuerung der Beteiligungen wird aus dem Bereich des Oberbürgermeisters verantwortet, während das neue operative Beteiligungscontrolling aus dem Bereich des Finanz- und Vermögensdezernats erarbeitet wird. Die beiden Projektgruppen wurden personenidentisch besetzt, so dass ein Austausch der Information möglich ist und eine neue Steuerung „aus einem Guss“ entsteht.
 
Oberstes Ziel der beiden Projekte ist eine verbesserte Steuerung der kommunalen Unternehmen, insbesondere eine stärkere Ausrichtung der Beteiligungen auf die strategischen Ziele der Stadt.
 

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