Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II – Sozialbürgermeister Michael Grötsch plädiert für das Modell eines Zentrums für Arbeit und Grundsicherung
Am Mittwoch konnte sich die große Koalition in Berlin nicht auf eine Lösung für die Neuorganisation der Job-Center einigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Mischverwaltung aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt und eine Übergangsfrist bis Ende 2010 gewährt.
Diese Entscheidung macht zwingend eine Neuregelung erforderlich. Bürgermeister Michael Grötsch hatte gehofft, dass sich jetzt die Koalitionsfraktionen auf das Modell eines Zentrums für Arbeit und Grundsicherung einigen würden, nachdem die 16 Sozial- und Arbeitsminister der Länder und der Bundesminister für Arbeit und Soziales sich darüber verständigen konnten.
Mit dem Zentrum für Arbeit und Grundsicherung könnte die Arbeit des Mannheimer Job-Centers weitgehend fortgeführt werden. Bei Einzelregelungen sieht Grötsch einen Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft Personalfragen und die stärkere Einbeziehung der Kommunen in die Planung und Steuerung von arbeitsmarktlichen Programmen: “Die vorgesehene Neuregelung ist aus unserer Sicht eine gute Basis, die erfolgreiche Arbeit des Mannheimer Job-Centers fortzusetzen und auszubauen. Deshalb appelliere ich an die Bundestagsfraktionen noch in dieser Legislaturperiode, die notwendige Verfassungsänderung zu vollziehen. Alles andere würde zu einer getrennten Aufgabenwahrnehmung, Doppelarbeit und bürokratischem Auswuchs führen. Uns läuft allerdings die Zeit davon, weil der gültige Vertrag für die ARGE Mannheim nur noch bis Ende dieses Jahres besteht“, bewertet Grötsch die momentan fehlende Entscheidung.
Die positiven Ergebnisse des Mannheimer Job-Centers zeigen, dass die Integration von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen dann am besten gelingt, wenn die örtliche Arbeitsverwaltung und die Stadt kooperativ auf “Augenhöhe” zusammenarbeiten.