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Edenkoben – Verbandsjugendtag mit Neuwahlen

Edenkoben / Südwestdeutscher Fußballverband – Verbandsjugendtag wählt Jürgen Schäfer und Barbara Schwarz zu den Vorsitzenden

v.l.n.r. der Vorsitzende des Schulfußballausschusses Uli Kleinbub, SWFV-Vize-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz, Vorsitzende des Verbandsmädchenausschusses Barbara Schwarz, Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses Jürgen Schäfer  
Beim Verbandsjugendtag 2008 des Südwestdeutschen Fußballverbandes am vergangenen Freitag, den 04. Juli wählten die Mitglieder des Verbandsjugendausschusses, die 4 Vorsitzenden der Bezirksmädchenausschüsse und die 16 Vorsitzenden der Kreisjugendausschüsse den 55jährigen Jürgen Schäfer aus Frankelbach (Kreis Kaiserslautern) zum Vorsitzenden des Verbandsjugendausschusses. Herr Schäfer wurde damit in seinem Amt bestätigt, welches er schon in der letzten Wahlperiode inne hatte. Er ist der Vertreter des Verbandes in Jugendangelegenheiten, führt den Vorsitz der Sitzungen des Verbandsjugendausschusses (VJA) und ist verantwortlich für den gesamten Spielbetrieb und für die Überwachung der bestehenden Richtlinien im Einvernehmen mit dem VJA sowie für die Förderung des Schulfußballs und der Jugendbildungsarbeit.
 
Zur neuen Verbandsmädchenwartin wurde die 43jährige Barbara Schwarz aus Schwegenheim (Kreis Speyer) gewählt. Frau Schwarz war in der letzten Wahlperiode als Vorsitzende des Bezirksmädchenausschusses Vorderpfalz tätig. In ihrem neuen Amt ist sie die Vertreterin des Verbandes in Jugendangelegenheiten, die den Mädchenbereich betreffen. Sie führt den Vorsitz der Sitzungen des Verbandsmädchenausschusses (VMA) und ist verantwortlich für den Spielbetrieb im Mädchenbereich und für die Überwachung der bestehenden Richtlinien im Einvernehmen mit dem VJA.
 
Außerdem wurde Herr Uli Kleinbub von den Anwesenden des Verbandsjugendtages offiziell für das Amt des Vorsitzenden des Schulfußballausschusses und Herr Thorsten Scheib für das Amt des Jugendbildungsbeauftragten vorgeschlagen. Beide müssen nun noch vom Verbandsvorstand für die Dauer von vier Jahren berufen werden.

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