Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die Überleitung der bisherigen Pflegestufen in dann fünf Pflegegrade sind Kernpunkte des Gesetzes. Der Pflegedienst der AWO Rhein-Neckar mit der Pflegedienstleitung Christina Maus bereitet sich bereits seit einiger Zeit auf die Umstellung vor und berät Kunden und Interessierte über die Veränderungen. „Viele sind verunsichert“, so Frau Maus und betont, dass es keine Verschlechterung der Versorgung oder Leistungen für die einzelnen geben wird. Wichtig ist jedoch, dass eine Höherstufung oder Anerkennung einer Pflegestufe noch dieses Jahr erfolgen sollte. Gerade wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz wie z.B. bei Demenz festgestellt wird, ist der künftige Pflegegrad noch höher.
Der Pflegedienst der AWO Rhein-Neckar pflegt und betreut Kunden in Ladenburg, Heddesheim, Schriesheim und entlang der Bergstraße bis Weinheim.