Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bietet in den Bereichen Kultur, Jugendförderung und Erziehungsberatung, Senioren und beim Ludwigs-hafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen, LuZiE, 15 Stellen im neuen Bundesfreiwilligendienst an. Der Bundesfreiwilligendienst tritt ab 1. Juli 2011 an die Stelle des bisherigen Zivildienstes.
Frauen und Männer können sich entweder bei der Stadtverwaltung oder beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bewerben. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Eine Einstellung erfolgt über eine Vereinbarung mit dem Bund, nachdem die Bewerberin oder der Bewerber und die Stadt einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag unterbreitet haben.
Drei Stellen des Bundesfreiwilligendienstes werden im Kulturzentrum “dasHaus” angeboten. Hier unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem beim Aufbau, Abbau und Bedienung von Ton- und Lichtanlagen, bei der Vorbereitung von Veranstaltungen, sie helfen bei der Bewirtung von Veranstaltungen oder übernehmen den Schließdienst oder Botengänge. Führerschein ist erwünscht.
Beim Bereich Jugendförderung und Erziehungsberatung gibt es zwei Stellen auf der Jugendfarm Pfingstweide, je eine Stelle bei der Jugendfreizeitstätte in Ruchheim und in der Pfingstweide, auf dem Abenteuerspielplatz in Oggersheim und eine Stelle in der Erziehungsberatungs-stelle/Werkstatt der Jugendförderung.
Auf der Jugendfarm stehen zum Beispiel die gärtnerische Pflege der Außenanlage, die Tierversorgung und alle sich anschließende Tätigkeiten, die Renovierung und Instandhaltung des gesamten Geländes sowie die Mithilfe bei der Heu- und Strohernte im Sommer auf dem Dienstplan. Führerschein ist erwünscht.
In den beiden Jugendfreizeitstätten gehören unter anderem Hausmeisterarbeiten und hauswirtschaftliche Aufgaben sowie pädagogische Arbeiten nach Anleitung zu den Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes. Führerschein ist erwünscht.
Arbeiten rund um die Tiere auf dem Abenteuerspielplatz stehen dort im Mittelpunkt der Tätigkeiten. Unter anderem sind dies die Besorgung von Grünfutter, Fütterung der Tiere am Vormittag, Reinigungsarbeiten im Tierbereich und auf dem Gelände, Fahrten mit Kleintieren zum Tier-arzt, Gelegentliche Futterdienste am Wochenende im Wechsel mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch der Transport von Kindern zu Veranstaltungen gemeinsam mit einem pädagogischen Mitarbeiter. Führerschein ist erforderlich.
Die Stelle in der Erziehungsberatungsstelle/Werkstatt der Jugendförde-rung umfassen die Arbeiten des Bundesfreiwilligendienstes unter ande-rem folgende Aufgaben: Arbeiten im Haus und dem Außengelände, die technische Vorbereitungen bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau der Stadtranderholung, Busdienst der Stadtranderholung oder Aufräumar-beiten und Fahrdienste. Führerschein ist erforderlich.
Beim LuZiE sind im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beispiels-weise folgende Aufgaben zu erledigen: Fahrdienste beim Transport von Kindern und Jugendlichen zu Schulen, Ärzten, Therapeuten, Mitarbeit bei Umzügen bei der Verselbständigung von jungen Erwachsenen, Pflege der Außenanlagen und Spielplätze, Pflege der Fahrzeuge oder verschiedene pädagogische Betreuungsaufgaben in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen diensthabenden Personal. Hier gibt es drei Stellen. Führerschein ist erforderlich.
Drei weitere Stellen im Bundesfreiwilligendienst sind beim Bereich Senioren der Stadt zu besetzen. Tätigkeitsfeld sind die Seniorenwohnhäuser. Dort fallen unter anderem leichte Hausmeistertätigkeiten oder die Vorbereitung von Veranstaltungen an sowie die Mithilfe bei Aktivitäten in den Häusern. Außerdem geht es um die Unterstützung von Per-sonen, die im betreuten Wohnen leben, beispielsweise durch Begleitung oder Einkaufshilfen.
Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Er dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Mona-ten verlängert werden.
Die Stellen bei der Stadtverwaltung sollen in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten besetzt werden. Für die Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Stadt monatlich insgesamt 445 Euro, darin enthalten sind ein Taschengeld in Höhe von 195 Euro sowie eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von jeweils 125 Euro. Für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst besteht Ver-sicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Stadt übernimmt sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile in voller Höhe. Die Freiwilligen haben sowohl einen Anspruch auf Kran-kengeld als auch auf Mutterschaftsgeld. Im Krankheitsfall werden bis zur Dauer von sechs Wochen Taschengeld und Sachleistungen weiter-gezahlt. Außerdem besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Urlaub orientiert sich am Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt bei der Fünftagewoche und einem Dienst von zwölf Monaten insgesamt 20 Tage.
Als Teil der pädagogischen Begleitung des Bundesfreiwilligendienstes finden Seminare statt. Für diese Seminare besteht Teilnahmepflicht. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Die Gesamtdauer der Seminare be-trägt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage; Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen an zwei mal fünf Tagen an den Seminaren teil.
Wer Interesse hat, kann sich für die Stellen im Kultur- und Jugendbereich mit Gabriele Graf, Telefon 504-3609, E-Mail Gabriele.Graf@ludwigshafen.de in Verbindung setzen.
Auskünfte zu den Stellen beim Bereich Senioren erteilt Theresa Lee, Telefon 504-2741, E-Mail Theresa.Lee@ludwigshafen.de.