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Mutterstadt – Mit frisiertem Mofa erwischt

Mutterstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Gestern Nacht mussten die Streife zwei zu schnelle Zweiräder aus dem Verkehr ziehen. Die Fahrzeugführer waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Der erste zu schnelle Mofafahrer wurde in der Neustadter Straße angehalten. Bei der Nachfahrt war eine Spitzengeschwindigkeit von 40 km/h festgestellt worden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Mofas beträgt jedoch 25/km/h. Dem 53jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt, Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere wurden sichergestellt. Einen Führerschein hatte er nicht.

In der Ludwigstraße wurde ein Mofa-Roller mit Sozius festgestellt. Im Rahmen der Überprüfung konnten diverse technische Veränderungen u.a. zur Steigerung der Höchstgeschwindigkeit an dem Roller festgestellt werden. Die Weiterfahrt wurde verhindert. Der 16jährige Fahrzeugführer wurde seinen Erziehungsberechtigten überstellt. Nach Belehrung räumte er ein, dass Mofa so frisiert zu haben, dass es eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen konnte. Gegen die beschuldigten Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin,
dass die wesentlichen Merkmale der als Mofa zugelassene Motorroller zum Einen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, zum Anderen die Einsitzigkeit (kürzere Sitzbank und fehlende Fußrasten) sind. Nach einem Umbau oder Tuning reicht eine Mofa-Prüfbescheinung zum Führen nicht mehr aus. Durch die Manipulation werden dann die Zweiräder nun als führerscheinpflichtige (Klein) Krafträder eingeordnet.

 

 

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