Rhein-Neckar / Landkreis Südliche Weinstraße / Stadt Landau – Verzicht auf Umkennzeichnung vorerst nicht möglich.
„Bürger sollen bei einem Umzug von Landau in den Kreis Südliche Weinstraße oder umgekehrt, ihre KfZ-Schilder nicht umkennzeichnen müssen“, so lautete der gemeinsame Beschluss des Stadt- und Kreisvorstandes im September. So dann wandten sich Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer und Landrätin Theresia Riedmaier an den Verkehrsminister Hendrik Hering mit der Bitte eine Ausnahmeregelung dahingehend zu erteilen.
Minister Hendrik Hering hat diese Anfrage überprüft und teilt nun mit, dass ein Verzicht auf Umkennzeichnung für den Bereich Landau und Südliche Weinstraße nicht möglich sei. Das Ministerium des Innern und für Sport hat in seiner Stellungsnahme darauf hingewiesen, dass sich das Fahrzeugkennzeichen generell als ein wichtiger polizeilicher Fahndungs- und Ermittlungsansatz erweist. Die Oberfinanzdirektion Koblenz führt weiter aus, dass die Beibehaltung des KfZ-Kennzeichens zu erheblicher Mehrarbeit bei der Finanzverwaltung führt. Ab Februar 2009 ist es möglich, auf eine Umkennzeichnung in Zulassungsbezirken mit dem selben Unterscheidungskennzeichen, wie beispielsweise MZ, KH, KL zu verzichten. Minister Hering sieht aber derzeit keine Möglichkeit, für die Zulassungsbereiche SÜW und LD eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. „Im Hinblick auf den Februar 2009 habe ich allerdings vorsorglich den Landesbetrieb Daten und Information gebeten, grundsätzlich die technischen Voraussetzungen für einen landesweiten Verzicht auf Umkennzeichnung zu prüfen“, so Hering.