Neckar Odenwald Kreis – Erbach – Engelstrompeten führen zu einem Einsatz von Polizei und Rettungsdienst
Die Rettungsleitstelle des Odenwaldkreises bat am Mittwochnachmittag (4.) um polizeiliche Unterstützung in der Martin-Luther-Straße in Erbach. Nach der Erstmeldung sei eine Frau völlig durchgedreht. Schon die angegebene Adresse ließ die Polizei nichts Gutes ahnen. So entwickelte sich der Einsatz so, dass schließlich zwei Streifenbesatzungen, drei Rettungswagenbesatzungen und ein Notarzt in die Einsatzbewältigung eingebunden waren. Der Rettungsdienst war von einem Familienmitglied alarmiert worden, weil zwei Personen in der Wohnung das Bewusstsein verloren hatten. Beim Eintreffen der Polizei wurde einen 22jährige bewusstlose Frau bereits im Rettungswagen behandelt. Ein 40jähriges Familienmitglied hatte ebenfalls das Bewusstsein verloren und wurde in der Wohnung behandelt. Ein weiteres weibliches Familienmitglied (46 Jahre) war offensichtlich berauscht und halluzinierte stark. Auch sie musste behandelt werden. Am ehesten bei Bewusstsein war ein 25jähriges männliches Familienmitglied. Jedoch war auch bei ihm ein zunehmender Rauschzustand festzustellen. Lediglich ein 13jähriger Sohn war nicht berauscht. Ursache für den Rauschzustand der vier betroffenen Personen war offensichtlich der Konsum eines Suds aus Engelstrompeten. Die ursprünglich aus Südamerika stammende Pflanze ist in Europa eine beliebte Zier- und Kübelpflanze. Die Engelstrompete gehört zu den biogenen Drogen. Da alle Pflanzenteile hoch giftig sind, ist der Konsum sehr unterschiedlich und geht vom Rauchen bis zur Zubereitung eines Sudes (Tee), der getrunken wird. Die Dosierung ist sehr schwer, daher kann es leicht zu einer Überdosierung kommen, die zu starke Vergiftungen mit schweren medizinischen Komplikationen bis hin zum Delirium führen kann. Folgen des Konsums der Droge durch die vier Personen waren am Mittwoch das Verbringen von drei Personen auf die Intensivstationen der Krankenhäuser in Erbach und Lindenfels und die Einweisung einer weiteren betroffenen Person ins polizeiliche Gewahrsam, um eine Fremd- und Eigengefährdung zu verhindern. Das Jugendamt wurde eingeschaltet.