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Landgericht Landau in der Pfalz – Strafkammersitzung: Gewerbsmäßiger Betrug

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Mittwoch, dem 16. Oktober 2013, um 9:00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen eine 45 Jahre alte Angeklagte beginnen. Der Frau werden Vergehen des Betruges, des versuchten Betruges und teilweise des Betruges in besonders schwerem Fall angelastet. Die Taten sollen sich zwischen Oktober 2005 und im Herbst 2006 in Jockgrim und andernorts ereignet haben. Die Angeklagte soll dabei teilweise gemeinschaftlich mit zwei mittlerweile verurteilten Männern gehandelt haben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich die Angeklagte und die mutmaßlichen Mittäter im Jahr 2005 zusammengeschlossen haben, um im bewussten und gewollten Zusammenwirken Personen, welche auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Geschäftsideen bzw. Sanierungswünsche waren, bewusst wahrheitswidrig die Möglichkeit der Vermittlung von Darlehen vorzuspiegeln. Sie sollen gegenüber dem durch die Straftaten vorgeblich Geschädigten angegeben haben, dass Sie durch Geschäftsverbindungen zu Kreditinstituten oder Finanzmaklern zinsgünstige Kredite verschaffen könnten. Sie seien in der Lage, ohne hohe Eigenkapitalleistungen Barmittel zu verschaffen. Tatsächlich aber, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sollen Sie schon damals billigend in Kauf genommen haben, dass Sie zur Vermittlung von Darlehen nicht in der Lage sein würden. Sie sollen in der Absicht gehandelt haben, sich durch die von den Geschädigten für die Vermittlung zu zahlenden Provisionen eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Sie sollen dabei den vermeintlich Geschädigten erklärt haben, eine Vorauszahlung sei zwingend erforderlich, da dadurch eine ausländische Firma erworben und anschließend kapitalisiert werden könne. Vorauszahlungen wurden in der Folge von den Kreditsuchenden geleistet, der Erwerb einer Firma erfolgte nicht. Im Übrigen sollen die Angeklagte und ihre mutmaßlichen Mittäter tatsächlich über keinerlei geschäftliche Kontakte zu Kreditunternehmen oder Finanzinvestoren verfügt haben. Sie sollen sich vielmehr selbst in einer desolaten wirtschaftlichen Situation befunden haben.

Insgesamt stehen nach der erhobenen Anklage elf Fälle, in denen die Angeklagte und die bereits verurteilten Mittäter in unterschiedlicher Zusammensetzung zusammengewirkt haben sollen, zur Verhandlung. Durch die vorgeblich betrügerischen Handlungen soll ein Schaden von über 120.000 Euro entstanden sein.

Im August des vergangenen Jahres hat eine Hauptverhandlung gegen die Angeklagte und die beiden Mitangeklagten begonnen. Dabei ist es zu einer formalen Verständigung mit den früheren Mitangeklagten gekommen. Zu einer solchen Verständigung konnte sich die jetzt angeklagte Frau nicht bereitfinden, weshalb das Verfahren gegen Sie abgetrennt worden ist. Die Mitangeklagten wurden damals zu Freiheitsstrafen von 12 und 18 Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die angeklagte Frau wurde ausgesetzt, da sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergeben hat. Diese Ermittlungen sind mittlerweile durchgeführt. Die Hauptverhandlung soll deshalb nun am 16. Oktober 2013 erneut beginnen.

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