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Neustadt – Ausgleichverfahren Klemmhof

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Verwaltung wird im Streit um den für die ehemaligen Sanierungsgebiete Klemmhof, Hintergasse und Turmstraße festgesetzten Ausgleichsbetrag um fünf Prozent senken. Das hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am vergangenen Dienstag beschlossen. Den Widerspruchsführern, denen die Aussetzung der Vollziehung oder eine Stunde gewährt wurde, wird die Hälfte der anfallenden Zinsen erlassen, sollten sie der Senkung zustimmen. Zudem wird die Stadt in diesem Fall fünf Prozent der Verfahrenskosten übernehmen.

Zum Hintergrund:

Die Sanierungsgebiete Klemmhof, Hintergasse und Turmstraße wurden 1972 festgelegt. Die Bescheide zur Erhebung eines Ausgleichsbetrags stammen aus den Jahren 2005 bis 2009. Dabei wurden 219 Grundstücke mit einem Gesamtbetrag von knapp 1,9 Millionen Euro veranlagt. In 155 Fällen hatten Eigentümer gegen ihren Bescheid Widerspruch eingelegt.Mit Urteil vom 5. Oktober 2010 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einem Musterprozess festgestellt, dass die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in dem Sanierungsgebiet Klemmhof dem Grunde nach rechtmäßig ist. Allerdings sei die Höhe, des durch ein Wertgutachten ermittelten Ausgleichsbetrags zu reduzieren.

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