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Südliche Weinstraße – Bürgerbeteiligung zum Landesentwicklungsprogramm

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Landesregierung Rheinland-Pfalz beabsichtigt das Landesentwicklungsprogramm (LEP) fortzuschreiben. Mit einer Änderung soll u.a. ermöglicht werden, dass im Landkreis Südliche Weinstraße Windkraftanlagen auch außerhalb der bisherigen Standorte in Offenbach und Herxheimweyher gebaut werden dürfen – zum Beispiel eingeschränkt auch im Pfälzerwald. Weiterhin wird geregelt, wo Freiflächenfotovoltaikanlagen errichtet werden dürfen.
Den geänderten Entwurf können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße im Rahmen der 2. Offenlage bis zum 30.11.2012 im Kreishaus (Zimmer 311) oder im Internet unter www.mwkel.rlp.de/landesplanung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu dem Entwurf einzubringen. Diese müssen spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung schriftlich (auch eMail: landesplanung@mwkel.rlp.de) beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung bei der Obersten Planungsbehörde, Postfach 3269 in 55022 Mainz eingereicht werden.

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