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Ludwigshafen – AFA Vorderpfalz – Aktivitäten der SPD zur Tariftreue geht in die richtige Richtung

Ludwigshafen /Metropolregion Rhein-Neckar – Tariftreuegesetz

AFA Sprecher Holger Scharff (Ludwigshafen)„ Aktivitäten der SPD Stadtratsfraktion Ludwigshafen zur Tariftreue geht in die richtige Richtung „

Seit dem 01. März 2011 gilt in Rheinland-Pfalz das Landestariftreuegesetz. Alle Gesetze sind wertlos, wenn diese nicht kontrolliert werden so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD ( AFA ) Holger Scharff zu Aktivitäten der SPD Stadtratsfraktion Ludwigshafen.

Die Antworten sind für die Ludwigshafener Arbeitnehmervertreterinnen und Vertreter zwar noch nicht ausreichend, es ist aber klar das Signal an die Auftragnehmer der Stadt Ludwigshafen, dass das Landestariftreuegesetz ( LTTG ) in Ludwigshafen ernst genommen werden soll und die SPD Fraktion auch Prüfungen nachfragen wird bei den öffentlichen Auftraggebern. Der Auftraggeber hat das Recht zur Prüfung bei seinen Lieferanten so Scharff und dieses Prüfungsrecht soll die Stadt auch wahrnehmen. Gerade im Baubereich hat die Stadt als Auftraggeber eine große Verantwortung dafür, dass das Tariftreuegesetz eingehalten wird. Ein Beispiel dafür sind die ganzen Reinigungsfirmen, hier sollte die Stadt als Auftraggeber einmal genau prüfen und sich nicht nur auf die unterschriebenen Zusicherungen verlassen sondern die Gehaltsunterlagen prüfen so Scharff.

Für die Arbeitnehmer in der SPD ist es nicht ausreichend, dass alle Formulare durch die Unternehmer richtig ausgefüllt und unterschrieben sind, man erwartet auch klare Kontrollen durch Prüfungen der tatsächlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers vor Ort.

AFA Sprecher Holger Scharff: „ Es kann nicht sein, dass Verträge mit Unternehmen vor Ort abgeschlossen werden, die alle Tariftreue unterschreiben, diese dann aber wieder mit einem Subunternehmen Verträge abschließen, die die Arbeitnehmer dann ganz anders bezahlen wie vereinbart. Wir brauchen klare erkennbare Linien, hier wird nach Tarif und Arbeitsstunden korrekt bezahlt und dies muss durch den öffentlichen Auftraggeber auch geprüft werden. „

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