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Landau – 1. Große Strafkammer des Landgerichts – Vater und Sohn wegen Vorwurfs der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei angeklagt

Landau / Metrolregion Rhein-Neckar – Strafkammersitzung: Bandenhehlerei – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Montag, dem 28. November 2011, um 9.00 Uhr,
die Hauptverhandlung gegen zwei Männer beginnen. Der Vater, im März 1937 geboren, und sein Sohn, im März 1964 geboren, werden sich wegen des Vorwurfs gewerbsmäßiger Bandenhehlerei zu verantworten haben. Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der ältere Angeklagte in vier Fällen und sein Sohn in zwei Fällen strafbar gemacht haben. Sie sollen im Zeitraum vom 04. März 2006 bis zum 12. Oktober 2007 in Landau gestohlene Sachen gewerbsmäßig angekauft haben, um sich so zu bereichern. Die Ermittlungsbehörden sind zu der Einschätzung gelangt, dass die Angeklagten mit einer in wechselnder Besetzung agierenden Tätergruppe, die sich auf den Diebstahl von Bundmetall spezialisiert hatte, zusammengearbeitet haben.
In der Nacht zum 05. März 2006 sollen gesondert verfolgte Diebe eine Vielzahl von Metallteilen aus hochwertigem Edelstahl in Karlsruhe gestohlen haben. Der angeklagte Vater, der Geschäftsführer eines Unternehmens ist, das sich mit dem Ankauf von Schrott, Metallen und dergleichen befasst, soll das Diebesgut zum Preis von etwa 21.000,– € abgekauft haben.
In der Zeit zwischen dem 18. und dem 21. Mai 2007 sollen in einem Betrieb in Karlsruhe 15 Tonnen Edelstahlplatten im Wert von über 74.000,– € gestohlen worden sein. Zum Preis von 37.500,– € soll dieses Diebesgut von den Angeklagten angekauft worden sein. Am Morgen des 06. Juli 2007 sollen Diebe in Frankfurt Kabelrollen im Wert von mehr als 8.000,– € gestohlen haben. Der ältere der beiden Angeklagten soll kurz darauf diese Diebesbeute für 1.800,– € angekauft haben. In der Nacht zum 13. Oktober 2007 sollen Diebe in Offenbach 500 Kilo Edelstahlplatten und weitere Rohrteile im Gesamtwert von etwa 3.000,– € entwendet haben. Diese sollen dann vom älteren Angeklagten für 600,– € angekauft worden sein.

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