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Neustadt – Betrunkenes Kind auf der Diedesfelder Kerwe

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Rahmen von Jugendschutzkontrollen der Polizeiinspektion Neustadt auf der Diedesfelder Kerwe stellten die eingesetzten Kräfte um 01.15 Uhr einen 12-jährigen Jungen aus dem Kreis Südliche Weinstraße im Wingertsfeld an der Weinstraße in Diedesfeld ohne Schuhe sowie mit mehreren Schürfwunden im Gesicht und an den Armen fest. Bei dem Jungen konnte deutlich Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Er war in Begleitung mehrerer Mädchen. Ein Mädchen gab an, dass er mehrere Weinschorle getrunken habe und schon einige Male hingefallen sei. Der Junge wurde aufgrund der Verletzungen und dem angeblichen Alkoholkonsum vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht. Der Erziehungsberechtigte des Jungen wurde verständigt.

Da die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt ist, wurde die dafür zuständige Stadtverwaltung Neustadt verständigt. Nach § 9 Jugendschutzgesetz (Alkoholische Getränke) dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

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