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Frankenthal – Unfallflucht kostet Berufskraftfahrer den Führerschein

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Dass man aufgrund einer Verkehrsunfallflucht seinen Führerschein verlieren kann, erfuhr am 16.06.2011 ein 57jähriger Frankenthaler.
Er stand mit seinem PKW in der Wormser Straße gegen 11:30 Uhr am Friedhof und wollte auf der Straße wenden. Ein 46jähriger Motorradfahrer aus Frankenthal, welcher die Wormser Straße in Richtung Wormser Tor befuhr, musste aufgrund des Wendemanövers stark abbremsen und kam dadurch auf der regennassen Fahrbahn zu Fall. Er zog sich mehrere Prellungen und Schürfwunden zu.
Der 57jährige PKW-Fahrer war, obwohl er den Unfall bemerkt haben muss, unbeirrt weitergefahren. Aufgrund mehrerer Zeugen, die das Kennzeichen des PKW-Fahrers abgelesen und den Unfallermittlern vor Ort mitgeteilt hatten, konnte der 57jährige Unfallverursacher schnell ermittelt werden. In seiner polizeilichen Vernehmung gab er an, keinen Grund gesehen zu haben, anhalten zu müssen.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ordnete sofort die Beschlagnahme seines Führerscheins wegen Verkehrsunfallflucht an. Bis zur endgültigen Entscheidung durch das Amtsgericht Frankenthal darf der Berufskraftfahrer keine Fahrzeuge mehr führen.

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