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Ludwigshafen – Freie Fahrt für Betriebsräte auf der Datenautobahn

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Urteil: Betriebsrat jetzt legal auf Datenautobahn unterwegs – IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: Chef darf Internetleitung nicht kappen
Bild: Betriebsrat online: „Endlich hat jeder Arbeitnehmervertreter die Chance auf eine eigene E-Mail-Adresse“, sagt Ernst Selinger. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil zum „digitalen Betriebsrat endlich einen dicken, analogen Knoten durchgeschlagen“.Foto: Petra Berger

Chef darf Internetleitung nicht kappen: Ein Betriebsrat muss online gehen können. Internet und E-Mails gehören zum „digitalen Handwerkszeug“ einer Arbeitnehmervertretung. Darauf hat der Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der IG Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

„Jedes Betriebsratsmitglied kann sich damit legal auf der Datenautobahn bewegen und mailen. Recherchen im Netz und der flotte E-Mail-Verkehr – auch über das Werksgelände hinaus – sind ein Muss, um up to date zu sein, wenn’s um die Interessen der Arbeitnehmer geht“, sagt Ernst Selinger. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz erwartet, dass es in etlichen Unternehmen jetzt neben einem Internetzugang erstmals auch eigene E-Mail-Adressen für jedes Betriebsratsmitglied geben wird. Die Kosten, die dem Arbeitgeber dabei entstehen, müsse der Betriebsrat allerdings im Blick haben. (Urteil: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 – 7 ABR 80/08).

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