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Germersheim – Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2019 Anträge – Teil 2, für EU-Umstrukturierung 2019 bis 31. Januar 2019 elektronisch stellen

Germersheim/Kreis Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Anträge, Teil 2, (Datenträgerbegleitscheine), können ab Mittwoch, den 2. Januar bis spätestens Donnerstag, den 31. Januar 2019 bei der Kreisverwaltung Germersheim im Sachgebiet Agrarförderung – eingereicht werden (Ausschlussfrist). Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet spätestens am Dienstag, den 30. April 2019. Die Antragstellung, Teil 2, erfolgt 2019 direkt online über das bewährte WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter dem folgenden Link: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz | WIP – Weininformationsportal | Willkommen in Rheinland-Pfalz.

Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für die elektronisch erfassten und versandten Daten, muss das automatisch erzeugte PDF-Dokument (Datenträgerbegleitschein) nur noch ausgedruckt und unterschrieben fristgerecht bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Antragsverfahren, Teil 1 beantragt wurden. Ein „Nachmelden“ nicht beantragter Flächen des Teiles 1 ist nicht mehr möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in den Vorjahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbauversuchen gefördert.

Für den Landkreis Germersheim sind die folgenden Maßnahmen und Fördersätze relevant:
Maßnahmen 31 und 41 (Flachlagen): 10.000 €/ha
Maßnahmen 33 und 43 (Extensive Anlagen): 9.000 €/ha
Maßnahme 52 und 62: (Nutzung gebrauchter Materialien) 6.000 €/ha

Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit wird der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen.

Antragsteller, die ab dem Jahr 2019 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen, dürfen die Einreichung Ihres Antrages auf Agrarförderung (Gemeinsamer Antrag) bis spätestens 15. Mai 2019 und den Folgejahren nicht vergessen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de/, Bereich Agrarförderung.

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