• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Heidelberg – Bilanz der Schwerpunktaktion Altstadt

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat Ende Oktober eine Schwerpunktaktion in der Altstadt durchgeführt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Insgesamt wurden 771 Verwarnungen ausgestellt. 51 Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Zudem wurden 163 Halterfeststellungen durchgeführt: In diesen Fällen haben GVD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Ausstellen der Verwarnung die Fahrzeughalter ermitteln und auffordern können, ihr behindernd abgestelltes Fahrzeug umgehend zu entfernen, um einem Abschleppvorgang zu entgehen.

Der GVD führt zweimal pro Jahr in der Altstadt eine Schwerpunktaktion durch: Alle Überwachungskräfte kontrollieren dann eine Woche lang primär diesen Stadtteil. Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, dass die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst frei bleiben, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch parkende Autos behindert werden, dass die Müllabfuhr durchfahren kann und dass Behindertenparkplätze nicht von Unberechtigten zugeparkt werden. Ein weiterer Überwachungsschwerpunkt war die Freihaltung des Fünf-Meter-Bereichs vor und hinter Kreuzungen. Bei der letzten Schwerpunktaktion Altstadt im Mai 2018 wurden 937 Verwarnungen ausgestellt, 33 Fahrzeuge abgeschleppt und 186 Halterfeststellungen durchgeführt.

Hintergrund: wichtige Parkregeln

– In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.

– Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.

– An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.

– Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.

– Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.

www.heidelberg.de > Leben > Mobilität > Verkehrssicherheit

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de