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Ludwigshafen – Feuerwehr öffnet Kellertür – nicht

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Am 16.01.2018 meldete sich ein 44-Jähriger per Notruf bei der Feuerwehr und ersuchte um Öffnung seiner Kellertür, zu welcher der Schlüssel abgebrochen sei. Dem Mann wurde erklärt, dass sowohl die Notrufleitung wie auch die Feuerwehr an sich nur für entsprechende Notfälle zur Verfügung stehen. Nach Gesprächsende meldete er sich kurze Zeit später wieder und vermeldete Brandgeruch aus dem Keller, zu welchem er Zugang begehrte. Der sodann ausgerückte Löschzug der Feuerwehr dürfte wenig überrascht gewesen sein, vor Ort keinen Brandgeruch festzustellen. Seitens der ebenfalls eingesetzten Polizei wurde darüber hinaus eine Beschädigung am Türgriff des Kellers festgestellt. Ein anwesender Hausmeister erläuterte, dass die Tür verschlossen wurde, nachdem Anwohner unbefugt Sicherungen an Verteilerkästen herausgedreht hatten. Der 44-Jährige muss sich nun wegen eines Missbrauchs von Notrufen und wegen Sachbeschädigung verantworten, auch wenn er zunächst abstritt, die Tür beschädigt zu haben. Ein freiwillig durch ihn durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,28 Promille.

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