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Mannheim – Keine Ausnahme für die Spielsucht – GRÜNE fordern Umsetzung der Schließung von Spielhallen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/pm GRÜNE Gemeinderatsfraktion Mannheim) – Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion fordert von der Verwaltung die Schließung von Spielhallen wie es das Gesetz vorsieht. Ende des Monats läuft eine Übergangsfrist aus, da eigentlich schon im Jahr 2011 ein Abstand von 500 Metern Luftlinie zwischen zwei Spielhallen gesetzlich vorgeschrieben war. Davon sollen in Mannheim 50 von 55 Spielhallen betroffen sein. Bisher sind aber keine Schließungen von Spielhallen bekannt geworden. Daher hat die GRÜNE Fraktion dazu eine Anfrage an die Verwaltung gestellt.

Stadträtin Nuran Tayanc, ordnungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat der Stadt Mannheim erläutert die Forderungen:

“Keine weiteren Ausnahmen für das Betreiben von Spielhallen! Es gibt eine klare gesetzliche Vorgabe: Keine Spielhallen im Umkreis von 500 Metern um Schulen und Jugendeinrichtungen sowie 500 Meter Abstand zwischen zwei Spielhallen. Diese gesetzliche Grundlage gilt nun schon sechs Jahre. Es wird Zeit, dass sie endlich konsequent umgesetzt wird. Wir fordern von Ordnungsbürgermeister Specht, dass er klare Kante zeigt und die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzt. Die Spielhallenbetreiber kennen die gesetzliche Lage seit Jahren und konnten sich lange genug darauf vorbereiten.

Es gibt keinen Grund ihnen Geschenke durch Ausnahmegenehmigungen zu machen. Spielsucht ist ein großes Problem, auch in unserer Stadt. Dem wollen wir GRÜNE so gut es geht die Grundlage entziehen. Auch für die Stadtentwicklung sind Spielhallen keine guten Einrichtungen. Sie werten einen Stadtteil ab und ziehen weitere nachteilige Einrichtungen an. Je weniger Spielhallen, desto besser für unsere Stadt.”

Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben die Vorschriften des Glücksspielgesetzes inklusive der Abstandsregelungen für verfassungsgemäß erklärt. Damit gibt es keine rechtliche Begründung diese Gesetzesvorgaben nicht umzusetzen.

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