Kreis Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Baurecht für 2 . Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe in Sicht – Laufende Planfeststellungsverfahren sollen bis September zum Abschluss gebracht werden.
Wie das für die Schaffung des Baurechts für den baden-württembergischen Teil der 2. Rheinbrücke zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe bei der gemeinsamen Ausschusssitzung des Verbandes Region Rhein-Neckar und des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein am 15.03.2017 berichtet hat, soll das laufende Planfeststellungsverfahren bis September zum Abschluss gebracht werden. Gleiches gilt für das Verfahren auf rheinland-pfälzischer Seite, das parallel in enger Abstimmung durch den Landesbetrieb Mobilität durchgeführt wird.
„Dies ist eine sehr erfreuliche Nachricht“ , so Landrat Dr. Brechtel. „Damit kommt endlich wieder Bewegung in das bereits seit 2011 laufende Verfahren und ein Ende ist in Sicht. Auf Basis dieser neuen Sachlage können die zuständigen Behörden die nächsten Schritte zum Bau der neuen Rheinbrücke in Angriff nehmen.“
Positiv für ein baldiges Verfahrensende ist die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums, dass für den ebenfalls im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Anschluss der 2. Rheinbrücke an die B 36 bei Karlsruhe ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann, nachdem zwischenzeitlich die Aufnahme in das laufende Verfahren diskutiert wurde. „Wir freuen uns, dass das Verkehrsministerium den Anträgen beider Länder gefolgt ist und einer verfahrensrechtlichen Trennung zugestimmt hat. Dadurch konnten weitere erhebliche Verzögerungen von bis zu 2 Jahren vermieden werden“, zeigt sich Landrat Brechtel erleichtert. Im Rahmen der Ausschusssitzung wurden die Fortschritte bei der Planung für die Querspange zur B 36 vorgestellt. Innerhalb eines Untersuchungsraums, der sich zwischen dem Karlsruher Raffineriegelände und dem Stadtteil Knielingen erstreckt, werden aktuell verschieden Planungsvarianten geprüft, um den am besten geeigneten Trassenverlauf zu bestimmen.