Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Verwaltungsräte der Pfarreien wählen Wahlmänner und –frauen aus ihrer Mitte – Marius Wingerter: „Chance zum Mitwirken am Entstehen einer neuen Gestalt von Kirche“
Im ersten Quartal des Jahres 2017 wird in einem mehrstufigen Verfahren der Diözesansteuerrat des Bistums Speyer neu gewählt. Das Bischöfliche Ordinariat hat in einem Schreiben die Verwaltungsräte der 70 Pfarreien in der Pfalz und im Saarpfalzkreis jetzt dazu aufgerufen, jeweils zwei Wahlmänner oder -frauen aus ihrer Mitte zu wählen. Sie werden bei Wahlversammlungen in den Dekanaten jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied pro Dekanat in den Diözesansteuerrat wählen.
„Die Mitwirkung im Diözesansteuerrat stellt eine Möglichkeit dar, die Zukunft des Bistums an mitzugestalten. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, dass gemäß dem neuen Seelsorgekonzept des Bistums schrittweise eine neue Gestalt von Kirche entsteht“, wirbt Räte-Referent Marius Wingerter für eine Mitarbeit im Diözesansteuerrat.
Neben den zehn gewählten Laienmitgliedern aus den Pfarreien werden dem neuen Diözesansteuerrat drei gewählte, im aktiven Dienst stehende Diözesanpriester, zwei vom Bischof berufene Personen sowie ein Vertreter des Diözesanpastoralrates angehören. Für die Wahl der Diözesanpriester werden drei Wahlbezirke gebildet. Alle Diözesanpriester können Kandidaten benennen. Die eigentliche Wahl erfolgt durch Briefwahl. Auch hier werden pro Wahlbezirk ein Mitglied und ein Ersatzmitglied für den Diözesansteuerrat gewählt.
Den Vorsitz des Diözesansteuerrats hat Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann. Jedes der 19 Mitglieder des Diözesansteuerrats hat eine Stimme – auch der Bischof. Beratend nehmen der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien und die Leiterin der Bischöflichen Finanzkammer an den Sitzungen teil. Die Geschäftsführung des Diözesansteuerrates wird von der Bischöflichen Finanzkammer wahrgenommen.
Der Diözesansteuerrat ist insbesondere für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan sowie für die Jahresrechnung der Diözese zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt zudem die Beratung der Diözesanverwaltung in Vermögensangelegenheiten. In der Regel trifft sich der Diözesansteuerrat mindestens zweimal jährlich. Dazu kommen noch die vom Diözesansteuerrat gebildeten Ausschüsse (Haushalts- und Finanzausschuss sowie Bauausschuss), die sich auch jeweils zweimal im Jahr treffen. Die Amtszeit des Diözesansteuerrates beträgt sechs Jahre.