Worms – Null Promille für Fahranfänger
Gegen diese Bestimmung verstieß gestern ein 23-jähriger Fahranfänger. Er war beim Ausparken leicht gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen. Bei der Unfallaufnahme wurde bei ihm Atemalkoholgeruch festgestellt. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,22 Promille. Da er nur einen Führerschein auf Probe besitzt, hätte er gar keinen Alkohol trinken dürfen.
Der § 24c Straßenverkehrsgesetz „Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen“ lautet:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Mettenheim – Motorradfahrerin schwer verletzt
Bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw verletzte sich gestern, 08.06.2010, 11:45 Uhr, eine 46-jährige Motorradfahrerin so schwer, dass sie mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik Mainz geflogen werden musste. Die Frau fuhr auf der B 9 in Richtung Mainz, als eine 63-jährige Pkw-Fahrerin von der Landesstraße 440 von Eich kommend auf die B 9 abbog. Die Kradfahrerin versuchte noch auszuweichen, streifte jedoch den Pkw im Frontbereich und stürzte anschließend. Dabei zog sie sich mehrere Knochenbrüche und Prellungen zu. Sachschaden 1 800 Euro.
Worms – Hoher Sachschaden
Bei einem Verkehrsunfall ohne Verletzte entstand gestern, 08.06.2010, 12:20 Uhr, ein Sachschaden in Höhe von 11 000 Euro. Eine Pkw-Fahrerin befuhr die vorfahrtsberechtigte Alzeyer Straße stadtauswärts und prallte an der Einmündung Lindenallee mit einem Pkw zusammen. Dessen Fahrer war aus der untergeordneten Lindenallee nach links in die Alzeyer Straße in Richtung stadteinwärts abgebogen.