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Bobenheim- Roxheim – Nicht genehmigten Schwertransport auf Bundesstraße 9 gestoppt

Bobenheim- Roxheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Donnerstag (10.03.2016) gegen 13:00 Uhr wurde auf der B 9 ein in Richtung Worms fahrender Schwertransport von einer Streife des Schwerverkehrskontrolltrupps der Polizeidirektion Neustadt gestoppt. Im Auftrag einer Mainzer Firma war ein Schwertransportunternehmen aus dem Main-Taunus-Kreis unterwegs, um einen Kran von Ludwigshafen nach Mainz zu überführen. Der Beförderer, der es als spezialisiertes Schwertransportunternehmen hätte besser wissen müssen, hatte den zulassungsfreien Kran einfach hinter einen Lkw gehängt. Der zulassungsfreie Kran hätte mit einem 25-km-Schild versehen sein müssen, welches aber nicht vorhanden war und hätte nur mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h abseits von Bundesstraßen oder Autobahnen gezogen werden dürfen. Des Weiteren überschritt der Zug mit 22,10 Metern Länge um mehr als 4 Meter das gesetzlich vorgeschriebene Maximalmaß. Da der Fahrer auch keine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnte, untersagten die Polizeibeamten dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt, bis diese vorgeschriebene behördliche Ausnahmegenehmigung für diesen überlangen Transport vorliegt. Erst dann darf der Fahrer, den ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt erwartet, abseits der Bundesstraße weiterfahren. Für den Beförderer wird es etwas teurer, hier wird ein Verfallsverfahren betrieben um den Frachtlohn in Höhe von 500 Euro einzuziehen, da der Transport unter diesen Umständen nicht durchgeführt werden durfte.

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