Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.
Am 17.01.2016, gegen 21:55 Uhr verstieß in Frankenthal ein 23- Jähriger gegen eine sog. Gewaltschutzverfügung, da er trotz gerichtlicher Verfügung seine ehemalige, 33- jährige Lebensgefährtin aufsuchte und diese sogar beleidigte. Anhand der Gewaltschutzverfügung ist es dem 23-Jährigen untersagt persönlich oder mit anderweitigen Kommunikationsmitteln Kontakt zu seiner ehemaligen Lebensgefährten aufzunehmen, weshalb er sich nun wegen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten muss.