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Beindersheim – Polizeikontrolle aufgrund Bürgerbeschwerde

Bindersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Aufgrund einer Bürgerbeschwerde wurde der Verkehr zwischen der Ernst-Roth-Straße in Beindersheim und der L453 (Heßheim) am gestrigen Tage, zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr durch die Polizei kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass einige Verkehrsteilnehmer den Feldweg nutzten, obwohl dieser durch das Verkehrszeichen (Z 250; Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt ist. Lediglich der Land- und Forstwirtschaftliche Verkehr ist in diesem Bereich mittels Zusatzbeschilderung freigegeben. Der Feldweg wurde demnach als Ausweichroute zur derzeitigen Vollsperrung der K5 zwischen Beindersheim und Heßheim genutzt. Im Kontrollzeitraum befuhren insgesamt elf Fahrzeuge den Feldweg, neun davon nicht berechtigt. Alle neun Fahrzeugführer wurden verwarnt und auf die korrekt ausgeschilderte und vorgesehene Umleitungsstrecke verwiesen.
Die Polizei weist daraufhin, dass das Nichtbefolgen dieses Verkehrszeichens eine Ordnungswidrigkeit darstellt und für Pkw-Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 20,-€ nach sich zieht.

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