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Viernheim – Keine Sanierungskosten in Millionenhöhe

Viernheim/Metropolregion Rhein-Neckar-LCKW- Belastung im Viernheimer Stadtgebiet in den 70er und 80er Jahren: Viernheim muss keine Zahlung von über 1 Million Euro Sanierungskosten leisten-Hessischer Verwaltung Gerichtshof lehnt Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung ab
Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Stadt muss keine Sanierungskosten in Millionenhöhe stemmen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Oktober 2009 abgelehnt. Zudem sind die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens damit dem Land auferlegt worden, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle. Der Vorgang um die LCKW- Belastung im Viernheimer Stadtgebiet aufgrund von Geschehnissen der 70er-und 80er Jahre in einem privaten Reinigungsbetrieb (Rathhausstraße 33) beschäftigte lange Zeit die städtischen Gremien . Strittig war bislang die Frage, ob Viernheim mit einer Million Euro für die Grundwasser- Sanierungskosten zur Kasse gebeten wird.
Bürgermeister Matthias Baaß und Erster Stadtrat Martin Ringhof freuen sich über den für die Stadt Viernheim erfolgreichen Ausgang des Klageverfahrens vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel.
Zur Information:
Auf dem Grundstück Rathausstraße 33 befand sich zwischen 1965 und 1976 eine chemische Reinigung. Im Laufe der Jahre wurden durch den Betrieb der Reinigung erhebliche Mengen leichtflüssige chlorierte Kohlenwasserstoffe -LCKW- (vorwiegend Tetrachlorethen) in den Boden eingetragen. Die Schadstoffe gelangten sukzessive in das Grundwasser und bildeten dort eine Abstromfahne von ca. 1000m Länge.1985 wurde erstmalig eine Grundwasserverunreinigung durch LCKW im Innenstadtbereich von Viernheim auf dem Schulhof der Schillerschule festgestellt.
Nach umfangreichen Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen konnte als Schadensherd das Grundstück Rathausstraße 33 ausgemacht werden. Seitdem lagen Stadt und Land Hessen wegen den Kosten für die Grundwassersanierung im Bereich der Abstromfahne im Clinch.
Auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des Hess. Altlastengesetzes erging im Jahr 2004 ein Kostenbescheid des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt. Er verpflichtete die Stadt Viernheim, 50% der schon angefallenen und noch anfallenden Kosten für die Sanierung der LCKW-Abstromfahne zu tragen. Bislang beliefen sich die Sanierungskosten auf mehr als 2.061.000 €. Der 50%-Anteil davon beträgt 1.031.000 €. Diese Summe wurde vom RP eingefordert. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass aufgrund der weiterzuführenden Sanierungsmaßnahmen auch künftige Kosten im Verhältnis von 50%:50% zwischen Stadt und Land zu teilen sind. Nach dem vergeblichen Widerspruch beim RP beschloss die Stadtverordneten-Versammlung, gegen den Widerspruchsbescheid vom 21.10.2004 den Rechtsweg zu beschreiten.
Die 1. Instanz konnte zugunsten der klagenden Stadt Viernheim erfolgreich abgeschlossen werden.
Das VerwG Darmstadt hob mit Urteil vom 07.10.2009 den Kostenbescheid (mehr als 1 Millionen Euro) vollumfänglich zu Lasten des Landes Hessen auf. Erfreulich für Viernheim, dass jetzt auch der Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde.
 

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