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Worms – Waldemar Herder im Gespräch zum Umgang mit Betreuungsgeld-Anträgen mit Familienministerin Manuela Schwesig

Herder-Schwesig_200815Worms / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Randes ihres Besuchs im „Kindertreff 93“ suchte Bildungsdezernent Waldemar Herder im Hinblick auf das gekippte Betreuungsgeld das Gespräch mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Mit Urteil vom 21.07. dieses Jahres hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der durch das Betreuungsgeldgesetz erlangten Fassung für nichtig erklärt. Gleichzeitig seien keine Übergangsregelungen durch das Bundesverfassungsgericht getroffen worden, bedauert der Wormser Bildungsdezernent. Denn Eltern, die vor dem Urteil einen Antrag gestellt, jedoch noch keinen Bescheid erhalten hatten, schauen nun in die Röhre.
„Zum Zeitpunkt des Urteils waren in Worms mehrere Anträge auf Betreuungsgeld aus unterschiedlichen Gründen noch nicht beschieden“, erläuterte der Dezernent.

Und dabei soll es laut Rechtslage auch bleiben. Nach dem Urteil können Anträge nicht mehr positiv beschieden werden, da die Rechtsgrundlage fehlt. „Für uns bleibt nach wie vor der Umgang mit beantragten, aber nicht verbescheideten Leistungen fraglich“, schilderte er der Ministerin die Situation. Es sei für betroffene Bürger überhaupt nicht nachvollziehbar, warum sie eine noch rechtzeitig beantragte Leistung aufgrund des Urteils des BVerfGs nun nicht mehr erhalten sollen. Dezernent Herder wünscht sich deshalb eine bundeseinheitliche Stichtagsregelung: „Nur so können wir gewährleisten, dass alle Eltern gleich behandelt werden“, verdeutlichte er.

Es werde weitere Gespräche auf Bundesebene zu dieser Fragestellung geben, die es abzuwarten gelte, berichtete die Bundesministerin. Sie wolle jedoch die Thematik weiterverfolgen, da auch andere Kommunen vor diesem Problem stünden, versprach sie.

Foto: Dezernent Waldemar Herder im Gespräch mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

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