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Heilbronn – Aus der MRN-News Nachbarschaft : Einfacher Dreh gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen Polizei und Präventionsverein setzen auf Alterskontrollscheibe

Heilbronn (ots) – Vor einigen Tagen erhielten Tankstellen, Kioske, Discounter und Getränkehändler Besuch von den Jugendschützern des Stadt- und Landkreises Heilbronn. Nicht zu Kontrollen, vielmehr hatten die Beamtinnen und Beamten neben präventiven Botschaften sogenannte Alterskontrollscheiben im Gepäck. 1.000 Stück hat der Förderverein “Sicher im Heilbronner Land e.V.” beschafft, die nun erstmals flächendeckend im Stadt- und Landkreis zum Einsatz kommen sollen. Hintergrund der Initiative ist die Erkenntnis, dass Jugendliche trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen (siehe Extrakasten) immer noch zu einfach an Hochprozentiges gelangen. Und dies oft mit schlimmen Folgen: gravierende gesundheitliche Schäden, Suchtgefahren und auch die Tatsache, dass Alkoholkonsum als Gewaltkatalysator gilt. “Wenn Promille im Spiel sind, wird eindeutig häufiger zugeschlagen” so Polizeipräsident Hartmut Grasmück.

Dass in diesem Thema Handlungsbedarf besteht und weiter informiert sowie sensibilisiert werden muss, haben die Alkoholtestkäufe im vergangenen Jahr gezeigt. Bei mehr als jedem dritten Versuch wurde den jugendlichen Testkäufern Hochprozentiges verkauft. Verstärkt wird diese Erfahrung auch von einer wissenschaftlichen Untersuchung des Bundesmodellprojektes HALT. Erschreckende Bilanz: jeder fünfte Jugendliche unter 16 Jahre, der wegen einer Alkoholintoxikation ins Krankenhaus eingeliefert wurde, hatte den Alkohol selbst gekauft. “Uns geht es mit dieser Aktion ganz und gar nicht darum, die Verkaufsstellen an den Pranger zu stellen, ganz im Gegenteil. Wir wollen sie bei der Wahrnehmung ihrer besonderen Verantwortung beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren unterstützen”, erklärt Joachim Schneider, Referatsleiter Prävention, die Zielrichtung.

Dazu ist die Alterskontrollscheibe ein einfaches aber durchaus wirkungsvolles Instrument, sind sich die Jugendschützer aufgrund ihrer Erfahrungen einig. Vor allem wenn es an den Kassen hektisch wird, kann das Personal damit dennoch den Überblick behalten. Die Scheiben funktionieren mit einem einfachen Dreh: bei Arbeitsbeginn stellt der Verkäufer das aktuelle Datum ein. Mit einem Blick ist nun abzulesen, wer am heutigen Tag das 16. oder 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Alterskontrolle anhand des Personalausweises geht so viel schneller und vor allem genauer von statten. Ein Blick auf den Ausweis, ein Blick auf die Scheibe – in sekundenschnelle weiß der Verkäufer, ob der Jugendliche Alkohol oder Tabak erwerben darf, anstatt umständlich im Kopf nachzurechnen.

Dass Jugendliche durch Kleidung oder auch Make-up möglicherweise älter wirken als sie tatsächlich sind, lassen die Jugendschützer nicht gelten. Lieber einmal mehr als zu wenig kontrollieren lautet hier die Devise. “Jugendschutz ist gesetzliche und gleichermaßen moralische Verpflichtung. Dieser einfache Dreh gegen Alkoholmissbrauch und für mehr Jugendschutz muss zur Selbstverständlichkeit werden”, wirbt Polizeipräsident Grasmück für die aktuelle Aktion. Dies tut er auch in seiner Funktion als zweiter Vorsitzender des Präventionsvereins “Sicher im Heilbronner Land”, der die Kontrollscheiben finanziert hat. Werden ältere Freunde geschickt, um Schnaps zu kaufen, dann sind allerdings auch die Jugendschützer machtlos. “Wir setzen hier weiter auf Aufklärung unserer jungen Menschen und auch auf die Zivilcourage derer, die so etwas beobachten. Wegschauen ist angesichts der gravierenden Folgen von Alkoholmissbrauch die schlechteste aller Lösungen” so der Polizeichef abschließend.

Alterskontrollscheiben können auch nach vorheriger Absprache beim Polizeipräsidium Heilbronn, Referat Prävention, Karlstraße 119, 07131/104-1042, abgeholt werden.

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel sind an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen branntweinhaltigen und anderen alkoholischen Getränken:

Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) dürfen weder an Kinder und Jugendliche abgegeben werden noch dürfen sie von ihnen getrunken werden. Gleiches gilt für Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten. Andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein oder Sekt) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und sie dürfen von Kindern und Jugendlichen auch nicht getrunken werden.

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