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Mannheim – Ludwigshafener vom ICE erfasst

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Mann nach Gleisüberschreitung von ICE erfasst – Am Donnerstag, 19.11.09, gg. 17:20 Uhr, wurde ein 18-jähriger Deutscher beim Überqueren der Gleise im Bahnhof Mannheim-Waldhof von einem durchfahrenden ICE erfasst und dabei leicht verletzt.
Der aus Ludwigshafen/Rhein stammende 18-Jährige überquerte zusammen mit drei weiteren, noch unbekannten männlichen Personen verbotenerweise die Gleise. Der Zugführer, eines mit Tempo 160 km/h einfahrenden ICE 611 (Laufweg Dortmund-Frankfurt-Mannheim-München), konnte noch einen Achtungspfiff abgeben und eine Schnellbremsung einleiten.
Während die ersten drei Personen die Gleise ohne Verletzung überqueren konnten, wurde der 18-jährige Ludwigshafener vom Zug am Bein erfasst. Glücklicherweise wurde er dabei nur leicht verletzt. Er wurde anschließend mit dem Rettungswagen ins Klinikum Mannheim verbracht.
Der Zug kam erst 600 m nach der Unfallstelle zum Stehen. Durch den Vorfall ergaben sich erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Es mussten 3 Züge umgeleitet werden und 41 Züge erhielten insgesamt 732 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe hat in dieser Sache die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen.
Zur Klärung des Sachverhaltes bittet die Bundespolizei um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 0721-120160.

Immer wieder werden die Gefahren im Bahnverkehr unterschätzt. Die Bundespolizei warnt eingehend vor einem Aufenthalt im Gleisbereich. Die modernen Züge sind schneller und leiser geworden. Sie können nicht ausweichen und haben einen Bremsweg von bis zu 1000m. Wer von denen, die über die Gleise laufen, denkt in dieser Situation schon daran, wie sich der Lokführer fühlt, wenn plötzlich ein Mensch vor seinem Zug auftaucht und dieser nichts anderes mehr machen kann als bremsen. Wer eine Abkürzung nimmt begeht mehr als ein Kavaliersdelikt! Falls ein Zug wegen dem “Gleisüberschreiter” eine Zwangbremsung einleiten muss, wird gegen ihn wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Neben einer möglichen Verurteilung in einem Strafverfahren kann die Deutsche Bahn zivilrechtliche Forderungen stellen, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren können. – “Nutzen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit nur die offiziellen Überwege!”

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