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Ludwigshafen – Mindestlohngesetz: Junge Union fordert Sonderregelung für Pfälzerwald-Verein

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Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar/ Mainz/ Foto:wirtschaftspolitische Sprecher der Jungen Union Michael Jubl
Anlässlich des am morgigen Freitag, den 30.01.2015, stattfindenden Spitzengesprächs zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Pfälzerwald-Verein (PWV) zur Erörterung und Anwendung des Mindestlohngesetzes fordert die Junge Union (JU) Rheinland-Pfalz Bundesarbeitsministerin Nahles und Ministerpräsidentin Dreyer dazu auf, sich endlich für die ehrenamtlich Engagierten in der Pfalz einzusetzen und eine Sonderregelung herbeizuführen. Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher Michael Jubl und der Landesvorsitzende der Jungen Union Rheinland Pfalz, Johannes Steiniger:

„Mit gut 100 bewirteten Wanderhütten und 12.000 Kilometern markierten Wanderwegen ist der PWV eine wichtige touristische Säule für den rheinland-pfälzischen Tourismus. Es ist unverständlich, dass diese ehrenamtliche Arbeit nun von den neuen Mindestlohnregelungen torpediert wird. Wir appellieren an Frau Dreyer, sich sofort den Problemen des PWV anzunehmen und eine Sonderregelung herbeizuführen. Es reicht nicht aus, den Mindestlohn zu feiern und Flyer für den Mindestlohn an Bahnhöfen zu verteilen. Wir erwarten mehr von der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz.

Die SPD in Bund und Land nimmt eine Schädigung der touristischen Infrastruktur, aber auch der Ehrenamtskultur, in unserem Bundesland billigend in Kauf. Denn wenn die Arbeitsministerin nicht handelt und eine praxisnahe Lösung findet, stehen viele Wanderhütten vor der Schließung. Das kann nicht im Sinne der Tourismuswirtschaft, einem der wichtigsten Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz, sein.

Einen Stundenlohn von 8,50 € kann der ehrenamtlich geführte Verein nicht zahlen. Es wird lediglich ein kleines finanzielles Dankeschön in Höhe von 30 bis 50 € pro Tag an die Helfer gezahlt. Eine sorgfältige Differenzierung des Mindestlohnes wäre notwendig gewesen. Der Vorschlag von Frau Nahles die Hütten des PWV als gemeinnützige GmbHs zu führen um die Ehrenamtspauschale zu gewähren, ist praxisfern und viel zu aufwändig.“

Hintergrund:
Die ehrenamtlich betriebenen Hütten des PWV stellen steuerlich einen Wirtschaftsbetrieb dar und somit ist die Ehrenamts-/ Übungsleiterpauschale in Höhe von bis zu 2.400 € im Jahr nicht zulässig. Die Mitarbeiter in den Hütten müssen bei der Minijob-Zentrale als geringfügig Beschäftigte angemeldet werden und dürfen bei einem Mindestlohn von 8,50 € / Stunde eine Gesamtstundenzahl von 52 Stunden im Monat nicht überschreiten. Außerdem gelten nach dem Mindestlohngesetz besondere Aufzeichnungspflichten für die geringfügig Beschäftigten.
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