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Ludwigshafen – Geldstrafe und Fahrverbot nach Verkehrsunfall

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Rechtskräftig ist inzwischen das gegen einen 48-jährigen Mann aus der Region Ludwigshafen vom Amtsgericht Ludwigshafen ergangene Urteil wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall bereits im April 2014.
Der 48-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Zudem wurde ihm für 7 Monate die Fahrerlaubnis entzogen da er sich durch die Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hatte.

Was war damals geschehen:
Ein 60-Jähriger aus Bad Dürkheim war am 2. April auf der A 650 mit seinem Motorrad kurz vor der Pylonbrücke vom Fahrer eines weißen Fahrzeugs verbotenerweise rechts überholt worden, der danach unmittelbar vor dem Motorrad wieder eingeschert war. Dadurch war der Motorradfahrer gegen die Leitplanke geprallt und gestürzt. Er hatte schwere Kopfverletzungen erlitten und schwebte vorübergehend in Lebensgefahr.

Der Unfallverursacher war mit seinem Kastenwagen, auf dem orange-farbige Figuren zu sehen waren, weitergefahren.

Nach der Presseveröffentlichung der Polizei in den regionalen Medien hatte sich am 3.4.2014 eine Zeugin mit einem Hinweis auf das gesuchte Fahrzeug gemeldet. Noch während die polizeilichen Ermittlungen andauerten, hatte sich der damals 47-jährige Unfallverursacher bei der Polizei gemeldet. Er hatte eingeräumt, zum Unfallzeitpunkt an der Örtlichkeit gefahren zu sein, jedoch nichts von einem Unfall bemerkt zu haben.

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