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RheinPfalzKreis – Kreistag entscheidet gegen Wählerwillen

RheinPfalzKreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Unfassbar! Kreistag Rhein-Pfalz entscheidet gegen den Wählerwillen der Beschäftigten der Kreissparkasse Rhein-Pfalz
Die Beschäftigten haben nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz ihre VertreterInnen in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse gewählt. Die gewählten Kandidaten müssen von den Politikern im Kreistag bestätigt werden. Dabei sollen sich die Politiker an dem Wählerwillen orientieren, so steht es in den Erläuterungen zum Gesetz, so ver.di-Sekretärin Simone Engbarth.
Das unfassbare ist passiert. Die Politiker im Kreistag haben den Wählerwillen der Beschäftigten ignoriert und ohne sachliche Begründung Kandidaten von der Liste gestrichen. Hier wurde ohne Not der demokratische Wählerwille der ArbeitnehmerInnen der Kreissparkasse missachtet, so Simone Engbarth weiter.
In Zeiten einer Finanzmarktkrise, in der alle nach qualifizierten Aufsichts- und Verwaltungsräten rufen, in einer solchen Zeit erlauben es sich die Politiker des Kreistages Rhein-Pfalz, ordnungsgemäß gewählte, verantwortungsbewusste ArbeitnehmervertreterInnen als Verwaltungsräte zu streichen.
Das ist ein unverantwortliches Handeln der Politiker und wirft Fragen auf, wie z.B.: Wollten die Politiker kritische, qualifizierte Stimmen aus dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse heraus halten?
Jürgen Knoll, Geschäftsführer ver.di rhein.pfalz: „Wir können und werden ein solches Verhalten nicht akzeptieren und fordern die Politiker auf, Stellung zu beziehen, warum die gewählten Arbeitnehmervertreter/Innen ohne Begründung gestrichen wurden.“
 

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