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Stuttgart – Bewerbungsfrist für Studienplätze endet

Stuttgart – Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studienplätze endet am 15. Juli – Frankenberg: Informationsangebote unter www.studieninfo-bw.de  nutzen – Selbsttest für Interessenten am Lehramtsstudium gibt wichtige Hinweise zum Lehrerberuf 
 
Zum Ende der Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studienplätze am 15. Juli hat Wissenschaftsminister Peter Frankenberg die noch unschlüssigen Studieninteressenten ermuntert, „die attraktiven Studienmöglichkeiten im Land zu erkunden.“ Auch in Fächern mit Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“) gebe es oft mehr Chancen auf einen Studienplatz, als die bloße Abitursnote vermuten ließe. 
 
„Es lohnt sich, noch einmal gründlich die vielfältigen Informationsmöglichkeiten zu nutzen, die es über die verschiedenen Fachbereiche und Studiengänge sowie zu allen Fragen rund ums Studieren auf unserer Website www.studieninfo-bw.de gibt“, teilte Frankenberg am 7. Juli in Stuttgart mit. Besonders die Datenbank der fast 2000 Studienangebote im Land mit ihrer Studiengang-Suchfunktion auf der Website könne gerade für Spätentschlossene sehr hilfreich sein.
 
Zugleich wies der Minister die Interessenten am Lehramtsstudium auf den bundesweit ersten von einem Land angebotenen Selbsttest zur Studienorientierung für künftige Lehrerinnen und Lehrer hin, der seit seiner Einführung Ende Juni schon rund 10.000 mal aufgerufen wurde (www.bw-cct.de).  Frankenberg: „Gerade für den Lehrerberuf ist eine gründliche Studienorientierung wichtig. Die angehenden Studierenden können mit dem Selbsttest prüfen, ob sie die persönlichen Voraussetzungen für den Lehrerberuf mitbringen.“
 
Da die Zulassung Sache der einzelnen Hochschulen ist, sollten sich Bewerber auch auf den jeweiligen Internet-Seiten der Hochschulen erkundigen. In den meisten Fächern bestehen mittlerweile Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) mit jeweils hochschulspezifischen Auswahlkriterien, wobei die Abiturnoten nach wie vor einen Schwerpunkt bei der Bewertung bilden. Zusätzliche hochschuleigene Kriterien wie Auswahltests, Auswahlgespräche oder praktische Erfahrungen (z.B. Berufsausbildung) können für Bewerber mit einem schlechteren Abiturschnitt die Chancen auf einen Studienplatz verbessern.
 
Bei Mehrfachbewerbungen sind einige Regeln zu befolgen. An einer Hochschule kann man sich für einen Studiengang (sog. Hauptantrag) und bis zu zwei Alternativen (sog. Hilfsanträge) bewerben. Werden mehrere Zulassungsanträge an derselben Hochschule eingereicht, gilt nur derjenige, der während der Bewerbungsfrist als letzter eingegangen ist. Parallele Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind möglich.

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