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Lambrecht / Neustadt – Keine Lösung im Fall Maximilian – Erneute OLG-Entscheidung zu Ungunsten des Kindeswohls

olg_beschluss_kuwalewskyLambrecht / Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar (rbe/mrnnews) – Im Fall des sich seit dem 20. Juni versteckenden Maximilian aus Lambrecht sieht es nicht nach einer kurzfristigen Lösung der Aufenthaltssituation aus.

Wie uns gestern mitgeteilt wurde, wurde der Eilantrag der Mutter auf einstweilige Anordnung der Abänderung der Aufenthaltsbestimmung für die vier Kinder (Maximilian und seine drei Geschwister) vom Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken abgewiesen und das Verfahren wurde erneut an das Amtsgericht in Neustadt zurückverwiesen.

Mit dem Eilantrag wollte die Mutter erreichen, dass aufgrund der im Raum stehenden Mißhandlungsvorwürfe festgestellt wird, dass das Kindeswohl im Heim derzeit nicht gewährleistet werden kann und die Kinder, zumindest bis zum Vorliegen einer endgültigen Entscheidung im Verfahren, wieder bei ihr untergebracht werden.

Das OLG scheute sich davor, die Entscheidung des Amtsgerichtes überinstanzlich aufzuheben und selbst eine neue Entscheidung zu treffen, mit der Begründung, dass das erstinstanzliche Verfahren aufgrund von Formfehlern noch nicht beendet sei. Es beanstandete bei seinem Beschluß zum wiederholten Male mehrere formale Mängel an dem Urteil des für das Verfahren zuständigen Richters. Insbesondere wurde bemängelt, dass keines der Kinder vor der Entscheidung des Amtsgerichtes zur Unterbringung im Heim persönlich befragt wurde.

In dem Beschluß des OLG heißt es u.a.:

“In der Hauptsache selbst beabsichtigt der Senat weiterhin, […], [das] Verfahren wegen vorliegens von Verfahrensmängeln, u.a. der fehlenden mündlichen Anhörung der betroffenen Kinder und der Kindeseltern zum Verfahrensgegenstand, an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.”

Ferner regte das OLG an, ein im Oktober 2013 angefertigtes Gutachten, welches der Mutter ihre derzeitige Erziehungsfähigkeit abspricht, und auf das sich das Amtsgericht bei seinem Urteil berufen hat, durch ein erneutes Gutachten überprüfen zu lassen. Die Mutter hatte dieses Gutachten beanstandet und zwei Gegengutachten erstellen lassen. Diese fanden, nach Einschätzung des Anwaltes der Mutter, bei der erstinstanzlichen Entscheidung bislang allerdings keine Berücksichtigung.

Die Flucht Maximilians aus dem Jugendheim in Silz und sein derzeitiger unbekannter Aufenthaltsort wurde vom OLG nicht als entscheidungsrelevant aufgefasst. Ebenso unberücksichtigt blieben die im Raum stehenden und durch Strafanzeigen bekräftigten Vorwürfe der Mißhandlungen im Jugendheim. In beiden Angelegenheiten müsse zuerst eine rechtskräftige und ordnungsgemäße Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens bestehen.

Dass das Sorgerechtsverfahren wurde damit nun bereits zum zweiten Mal vom OLG wegen Formfehlern an das Amtsgericht zurücküberwiesen. Dies deutet nicht gerade auf ein gutes Gespür der zutändigen Senats hin, was die Eiligkeit der Enstcheidung betrifft.

Die Mißhandlungsvorwürfe sind derzeit noch Gegenstand polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Ein zeitnaher Abschluß auch dieses Verfahrens ist derzeit ebensowenig abzusehen.

Die Mutter vermutet Absprachen der Gerichte und des Jugendamtes und eine Verzögerungstaktik, um die Kinder von ihr zu entfremden. In ihrem Schreiben an MRN-News heisst es:

“Ein Justizzeitspiel zu Lasten der Kinder……..Kindeswohl wird hier mit Füssen getreten…..zeitgleich versucht das Jugendamt durch den selben Richter meinen Umgang zu den Kindern zu kürzen….. Also die Kinder nur einmal im Monat zu sehen……ich sehe dies als geplante Aktion mir die Kinder zu entfremden. Dies ist eine seelische Misshandlung an den Kindern. Max’ Rechte werden komplett übergangen. Mir ist es absolut unbegreiflich wie ein Senat schreiben kann….dass auch die Tatsache das Max weiterhin vermisst ist…..nichts zur Sache beiträgt.”

Es ist nun zu erwarten, dass das Verfahren erneut beim selben Richter am Amtsgericht Neustadt landen wird. Gegen diesen wurde seitens der Mutter darüber nachgedacht einen Befangenheitsantrag zu stellen. Man verzichtete jedoch bislang darauf, da dies eine enorme zeitliche Verzögerung des Verfahrens bedeuten würde.

Man strebe nun eine rasche und ordnungsgemäße Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens an, so der mit dem Sorgerechtsstreit betraute Anwalt der Mutter, Thomas Sachenbrecker. Bis das amtsgerichtliche Verfahren allerdings abgeschlossen werden kann, müssen laut Vorgabe des OLG nun zunächst einmal alle Beteiligten angehört werden. Trotz eines bestehenden Dringlichkeitsgebotes kann dies erneut bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.

Der Anwalt der Mutter gab gegenüber MRN-News am Telefon auch an, dass eine richterliche Anhörung des von der Mutter beauftragten Gutachters zwingend erforderlich sei, damit dessen Gutachten ausreichende Berücksichtigung finden kann, was bisher nicht geschehen sei. Bei dem Gutachter handelt es sich um den durch den Fall Gustl Mollath sehr bekannt gewordenen Dr. Weinberger. Eine erneute Begutachtung ihres psychischen Gesundheitszustandes lehnt die Mutter ab. Es lägen nun drei Gutachten vor, irgendwann müsse damit auch mal Schluß sein, sagte sie.

(Text: Raphael B. Ebler)

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