Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Das Ministerium für Bildung hat in einem Schreiben vom 11.02.2019 der Anna-Freud-Schule für den an dieser Schule existierenden Schulversuch „Erprobung von Maßnahmen und Instrumenten zur Flexibilisierung in der Teilzeitausbildung und zum Wiedereinstieg in die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an der Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik“ bescheinigt, dass dieser Modellversuch in den letzten Jahren sehr erfolgreich war und dass er sich insgesamt sehr bewährt hat. Seit Beginn des Schulversuchs hat sich an der Anna-Freud-Schule gezeigt, dass mit der berufsbegleitenden Form die Fachschulausbildung auf einem neuen richtigen Weg ist, weil sie einerseits hohe theoretische Ansprüche entwickelt und vor allem aber auch die Praxis in den Einrichtungen konsequent in das Blickfeld nimmt. Damit konnte in den letzten Jahren die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in Ludwigshafen kontinuierlich steigen, auch wenn durch die gegebenen unzulänglichen räumlichen Rahmenbedingungen an der Anna-Freud-Schule die Kapazitätsgrenze längst erreicht ist. Die Anna-Freud-Schule konnte in ihrer Vorreiterrolle und vor allem durch das große Engagement der Studienräte/innen in diesem Fachschulfeld für Sozialpädagogik landesweit deutlich mit dazu beitragen, dass die Grundlage für die Einführung in das Regelangebot geschaffen wurde. Für die erbrachten organisatorischen, fachlichen und den pädagogischen Leistungen an der Anna-Freud-Schule für diesen Modellversuch dankte das Ministerium für Bildung den Beteiligten an der Schule vor Ort ausdrücklich.
Nun ist aber auch auf Landesebene noch eine Novellierung der bisherigen Fachschulverordnung erforderlich, damit auch dort die für den Schulversuch geltenden Rahmenbedingungen rechtlich mit aufgegriffen werden, da diese teilweise über die allgemeinen Regelungen für die bisherigen Fachschulen hinausreichen. Da dies bisher zeitlich noch nicht erreicht werden konnte, wurde politisch klar entschieden, den neuen Bildungsgang „Berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher“ im Schuljahr 2019/20 auf der Grundlage der aktuell noch geltenden Fachschulverordnung und der Regelungen der Organisationsverfügung für den Schulversuch zu beginnen. Damit besitzt die Anna-Freud-Schule rechtlich die notwendige Planungssicherheit für das kommende Schuljahr in dieser neuen Fachschule in Teilzeit als Regelform. Interessenten für diese in die Regelform überführte Teilzeiterzieherausbildung können sich noch bis zum 01.03.2019 bei der Anna-Freud-Schule bewerben. Anmeldebögen können potentielle Bewerber/innen von der Homepage der Anna-Freud-Schule herunterladen.
Quelle:StD‘ Katrin Griem