Schifferstadt/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Gleichzeitig können Sie aber auch eine Gefahrenquelle sein. Bei der Ordnungsbehörde im Schifferstadter Rathaus eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen. Verkehrszeichen können so nicht mehr erkannt und Wege durch „eingewachsene“ Straßenlaternen nicht mehr ausreichend beleuchtet werden.
Der Bewuchs ist teilweise so üppig, dass Fußgänger gezwungen sind, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn die nassen Äste nach unten hängen. Daher bittet die Ordnungsbehörde alle Grundstücksbesitzer dringend darum, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Geh- und Radwegen sowie Straßen zurückzuschneiden. Auch das Kürzen von überragendem Bewuchs an Eckgrundstücken verbessert die Verkehrssicherheit. Die vorgeschriebene lichte Höhe über einem Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m, über einer Fahrbahn 4,50 m. Die Ordnungsbehörde weist auch auf die Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer bzw. -besitzer hin. Im Schadensfalle könnten erhebliche Schadensersatzansprüche gestellt werden.