Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar.
Deutschland sollte Indexierung der Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer vorantreiben
Vor dem Hintergrund der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Zahl von 268.336 Kinder von EU-Ausländern, die außerhalb von Deutschland Kindergeld beziehen, erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer Johannes Steiniger (CDU):
“Ich unterstütze den deutschen Städtetag, der sich kritisch mit dem Thema Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer auseinandersetzt. Dass EU-Ausländer einen Anspruch auf Sozialleistungen haben ist richtig. Wenn dies aber zur Folge hat, dass derartige Sozialleistungen Durchschnittsgehälter in den jeweiligen Ländern übersteigen, führt das zu krassen Verzerrungen. Eine Indexierung der Leistungen würde hier Abhilfe schaffen: In den Ländern, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger sind, werden die Kindergeldzahlungen geringer; dort, wo sie höher sind, steigen die Kindergeldzahlungen. Das ist schlichtweg eine Abbildung der Lebensrealität. Eine Reform ist dringend geboten, zumal jüngst von Verantwortlichen in den Kommunen vermehrt von bandenmäßigem Betrug berichtet wurde.”
Bereits mehrfach äußerte sich Steiniger zum Thema, zuletzt in einer Rede im Deutschen Bundestag, in der er die Problematik aufzeigte und auf die Notwendigkeit einer Änderung hinwies:
“Die Bundesregierung hat die Europäische Kommission mit Kabinettsbeschluss vom 12. April 2017 sowie in zahlreichen Wortmeldungen in Ratssitzungen aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, der eine Indexierung ermöglicht. Doch bislang weigert sich die Europäische Kommission hier initiativ zu werden. Unsere Bundesregierung sollte daher erneut mit Nachdruck auf eine Änderung hinwirken.”
Hintergrund:
Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Kinder hat, kann für diese ein Kindergeld beantragen. Diese Regelung gilt für Deutsche wie für EU-Ausländer, auch dann, wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. Durch das europäische Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) sind derartige Familienleistungen zu zahlen, unabhängig der Nationalität des Begünstigten. Das gilt sowohl für EU-Ausländer, die in Deutschland beschäftigt sind als auch für Deutsche, die im EU-Ausland beschäftigt sind.
Büro Johannes Steiniger, MdB