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Worms – Dreiwöchige Schließung der Jugendarrestanstalt Worms

Worms / Metropolregion Rhein-Neckar.
Zur heutigen Berichterstattung der Wormser Zeitung bezüglich der beabsichtigten dreiwöchigen Schließung der Jugendarrestanstalt (JAA) Worms erklärt das Ministerium der Justiz:

Die beabsichtigte Schließung der JAA Worms beruht auf einer entsprechenden Anregung des Anstaltleiters der JAA. Hintergrund ist, dass es in der JAA Worms zu mehreren Ausfällen beim Personal aufgrund schwerer Erkrankungen gekommen ist: Drei von 14 Vollzeitstellen im Allgemeinen Vollzugsdienst stehen aus diesem Grunde derzeit nicht zur Verfügung. Hinzu kommen in den Sommerferien weitere urlaubsbedingte Abwesenheiten von Bediensteten. Angesichts der knappen Personalausstattung aller Justizvollzugseinrichtungen und insgesamt bereits erheblichen geleisteten Überstunden konnte keine personelle Unterstützung von außen – wie bisweilen in der Vergangenheit praktiziert – organisiert werden.

Die zeitweilige Schließung wird nicht dazu führen, dass Arreste vorzeitig beendet oder überhaupt nicht vollstreckt werden. Jugendarrestanstalten unterscheiden sich von allen anderen Justizvollzugseinrichtungen dadurch, dass sie die Arrestanten selbst vorladen und damit ihre Belegung steuern können. Aus diesem Grund ist es auch möglich, die Einrichtung geplant zu schließen. In der Zeit der Schließung werden zudem Renovierungs- und Reparaturarbeiten vorgenommen, für die ein kleiner Teil des Personals benötigt wird. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Mehrarbeitsstunden abbauen oder Urlaub nehmen. Wird das nicht gewünscht, kann auch Arbeit in einer anderen Justizvollzugsanstalt geleistet werden.

Information:
Die Jugendarrestanstalt (JAA) Worms dient der Vollstreckung von Arresten gegen Jugendliche und Heranwachsende. Diese werden verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen oder Anordnung der Erziehungshilfe) nicht ausreichend, die Verhängung einer Jugendstrafe aber nicht geboten ist. Der Jugendarrest ist ein Zuchtmittel, keine Strafe. Er soll den Jugendlichen aber eindringlich zu Bewusstsein bringen, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Durch den Vollzug des Jugendarrests sollen bei den Jugendlichen erzieherische Ziele erreicht werden. Daraus folgt die pädagogische Ausgestaltung des Jugendarrests. Der Jugendarrest soll darüber hinaus aufzeigen, was der Entzug der Freiheit bedeutet und dadurch die jungen Täter von weiteren Gesetzesbrüchen abhalten. Der Arrest kann bis zu vier Wochen dauern.

Die JAA Worms verfügt über insgesamt 27 Arrestplätze, davon 21 für männliche und sechs für weibliche Arrestanten. Bei ihr sind 15 Personen auf 14 Vollzeitstellen im Allgemeinen Vollzugsdienst und zwei Personen im Sozialdienst beschäftigt.
Quelle Staatskanzlei / Ministerium für Justiz

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