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Neustadt – Überladung führt bei Unternehmen zur Forderung von 24.500 Euro

Neustadt/ Metropolregion Rhein-Neckar.(ots) – Durch einen Hinweis des zentralen Sonderabfall-Amtes in Mainz wurde der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt im Mai dieses Jahres auf ein großes Transportunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg aufmerksam. Diese Spedition transportierte Baustellenabfälle von Baden-Württemberg zu Abfallentsorgungsbetrieben nach Rheinland-Pfalz.

Gemäß den überprüften Wiegescheinen lagen in den Monaten März, April und Mai bei 106 Fahrten Überladungen vor, die mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden müssten. In 29 Fällen lagen nicht unerhebliche Überladungen vor, deren Ahndung jeweils ein Bußgeldbescheid zur Folge hätte. In einem Fall war das zulässige Gesamtgewicht sogar um mehr als 38 Prozent überschritten, sprich der 40-Tonner-Lkw wies ein tatsächliches Gesamtgewicht von 55,22 Tonnen auf und hatte also mehr als 15 Tonnen überladen. Die Fahrstrecken lagen zwischen ca. 100 und 200 Kilometern.

Das Transportunternehmen hat sich durch die Vielzahl von Überladungen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen verschafft, die einen solchen Transport rechtmäßig durchgeführt hätten. Hätte die Spedition ihre Fahrzeuge nur bis zum zulässigen Grad beladen, hätte sie deutlich mehr Fahrten durchführen müssen.

In Absprache mit der zentralen Bußgeldstelle in Speyer wurde nun auf die Einleitung von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren verzichtet und ein sogenanntes Verfallsverfahren eingeleitet, um den Gewinn des Unternehmens aus diesen illegalen Fahrten abzuschöpfen.

Laut Schätzungen der Bußgeldstelle erwirtschaftete die Firma einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von ca 24.500 Euro. Genau dieser Wert soll jetzt im Rahmen des Verfallsverfahrens von der Spedition eingezogen werden. Die zu erwartenden Bußgelder hätten diese Höhe bei weitem nicht erreicht.

Das Verfallsverfahren gemäß § 29a OwiG soll bei den betroffenen Firmen nachhaltig bewirken, dass die Verantwortlichen merken, dass ihre Aufwendungen nutzlos waren und sie zukünftig ihrer Kontroll- und Aufsichtspflicht nachkommen und nicht tolerieren, wenn Fahrer gegen Straßenverkehrsvorschriften verstoßen.

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