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Bobenheim-Roxheim – Verkehrsunfallflucht

Bobenheim-Roxheim/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Am 16.04.2017, um 15:00 Uhr, parkt ein 73- jähriger Unfallverursacher seinen VW Golf auf dem Parkplatz eines Hotels in Bobenheim-Roxheim und touchiert dabei eine geparkte Mercedes C-Klasse. Zunächst informiert er nur das Hotelpersonal über den Unfall. Als der Pkw jedoch am nächsten Morgen nicht mehr auf dem Parkplatz stand und sich auch der Fahrer nicht gemeldet hatte, verständigt er die Polizei. Gegen den Unfallverursacher wird nun wegen Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB ermittelt.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden. Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.

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